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Unternehmensteuerreform: Schaden für die Innenstädte

Neue Hinzurechnungen bei Gewerbesteuer belasten den Handel

(lifePR) (Gießen, )
Die Unternehmensteuerreform wird zum 1.1.2008 umgesetzt. Versprochen wurden Entlastungen der Unternehmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland wieder herzustellen. Verbunden mit einer Senkung der Steuersätze ist jedoch eine Hinzurechnung von Kosten, insbesondere Zinsen, Mieten, Pachten bei der Gewerbesteuer. Für viele Unternehmen wiegen diese Hin-zurechnungen schwerer als die Tarifentlastungen.

Eine Umfrage der IHK-Organisation zusammen mit dem Hauptverband des Deut-schen Einzelhandels hat zu einem Rücklauf von 800 Unternehmensdaten geführt. „Die Auswertung der Daten ist ernüchternd“, stellt der Hauptgeschäftsführer der IHK Gießen-Friedberg, Dr. Matthias Leder, fest. „Mittelständische Unternehmen gleich welcher Rechtsform werden durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen erheb-lich mehr belastet. Dies gilt besonders für den Handel in Innenstadtlagen. Es kann zu einer Steuerlast von über 60 Prozent kommen“.

Viele Geschäfte mit Innenstadtlage sind von hohen Mietzahlungen betroffen. Ein großer Teil der Miete wird ab dem Jahr 2008 bei der Bemessung der Gewerbesteuer hinzugerechnet, unabhängig davon, ob in einem Geschäftsjahr Gewinn erwirtschaftet wird oder nicht. Das geht an die Substanz. Leder schlägt deshalb vor: „Die hohen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen sollten abgemildert werden. Die Höhe des Gewinns, und somit die Leistungsfähigkeit eines Betriebes, sollte über die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer entscheiden. Sonst kommt es zu Geschäftsaufgaben.“
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