Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 694518

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Virchowstraße 20d 90409 Nürnberg, Deutschland http://www.drhoffmann-partner.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Marcus Hoffmann +49 911 5679400

Zahlreiche Autokredite der Volkswagen Bank sind widerruflich!

Landgericht Berlin bestätigt mit aktueller Entscheidung vom 05.12.2017 Fehler in Darlehensverträgen

(lifePR) (Nürnberg, )
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass der Widerruf nicht nur bei Baufinanzierungen, sondern auch beim finanzierten Autokauf für den Verbraucher wirtschaftlich äußerst interessant sein kann. Viele Verträge weisen Mängel auf. Das LG Berlin bestätigte jetzt mit Urteil vom 05.12.2017 ebenso wie bereits zuvor das LG Arnsberg in seiner Entscheidung vom 17.11.2017, dass Verträge mit der Volkswagen Bank wirksam widerrufen werden können. „Darlehensnehmer der VW-Bank, SEAT Bank, SKODA Bank oder der Audi Bank sollten ihre Vertragsunterlagen daher unbedingt prüfen lassen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Bei Baufinanzierungen ist bekannt, dass sich mit dem Widerruf erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen. Bei sonstigen Verbraucherdarlehen führte der „Widerrufsjoker“ in der öffentlichen Diskussion bislang eher ein Schattendasein. Die Nürnberger Rechtsanwälte hatten jedoch bereits seit Längerem darauf hingewiesen, dass nach ihrer Ansicht auch eine Vielzahl von PKW-Finanzierungsverträgen ebenfalls widerruflich ist und damit Käufern äußerst lukrative Rückgabechancen eröffnet werden.

Bereits das LG Arnsberg bestätigte mit Urteil vom 17.11.2017, Az.: 2 O 45/17, diese Rechtsauffassung und erklärte den Widerruf eines Autokreditvertrages mit der Volkswagen Bank wegen unzureichender Angaben über das bei der Kündigung einzuhaltende Verfahren für wirksam. Nunmehr schloss sich auch das LG Berlin in seiner ebenfalls gegen die VW-Bank ergangenen Entscheidung vom 05.12.2017, Az.: 4 O 150/16,  an. „Das Gericht attestierte der Bank des VW Konzerns gleich verschiedene Fehler in den sogenannten Pflichtangaben, von deren Erteilung bereits der Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich abhängt“, so Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

Zunächst sei der Darlehensnehmer, wie bereits durch das LG Arnsberg festgestellt, wiederum nicht klar und verständlich über alle Möglichkeiten aufgeklärt worden, den Vertrag durch Kündigung zu beenden, nachdem sowohl ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden, als auch auf die durch die Bank bei einer Kündigung zu beachtende Form fehle. „Zudem urteilte das LG Berlin zutreffend, dass auch die Angaben darüber, wie die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist, nicht ausreichend sind“, erläutert Rechtsanwalt Göpfert. Der Widerruf wurde daher wirksam erklärt.

Der Widerruf des Autokredits gegenüber der finanzierenden Bank ist im Vergleich zu aufwendigen Schadensersatzprozessen ein sehr „eleganter“ Weg, sein Auto loszuwerden. Zudem steht diese Möglichkeit nicht nur Verbrauchern offen, deren Fahrzeug - derzeit - von dem sogenannten Abgasskandal betroffen ist, sondern allen Autokäufern, die den Erwerb finanziert haben. Im Falle des wirksamen Widerrufs können Autokäufer in aller Regel gleichzeitig auch den Erwerb des Fahrzeugs rückgängig machen und müssen den Kredit nicht mehr zurückzahlen. Der Darlehensnehmer bekommt seine Anzahlung und alle geleisteten Tilgungszahlungen zurück. Nur den vergleichsweise geringen Zinsanteil darf die Bank behalten.

Äußerst umstritten ist die durch das LG Berlin bejahte Frage, ob der Autokäufer eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten muss. Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte besteht jedenfalls bei Verträgen ab dem 13.06.2014 für einen derartigen Anspruch der Bank schlicht keine Rechtsgrundlage. Selbst bei Annahme einer Wertersatzverpflichtung bleibt der Widerruf in aller Regel trotzdem wirtschaftlich lohnenswert, nachdem die Nutzungsentschädigung nahezu ausnahmslos deutlich geringer als der zwischenzeitlich eingetretene Wertverlust ist.

Darlehensnehmer, die ihr Auto über die Volkswagen Bank, SEAT Bank, SKODA Bank oder die Audi Bank finanziert haben, sollten ihre vollständigen Vertragsunterlagen daher durch einen auf dem Gebiet des Bankrechts fachkundigen Rechtsanwalt sorgfältig überprüfen lassen.

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Bank-, Kapitalanlage- und Verbraucherschutzrechts tätig. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen ("Schrottimmobilien"), des Widerrufs von Darlehensverträgen und des so genannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Darlehensnehmer, Anleger und Verbraucher gegenüber Banken und Unternehmen. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg.

Weiterführende Informationen: www.drhoffmann-partner.de

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.