In der aktuell tobenden Forderungsdiskussion mit dem Gesetzgeber (und der Aussicht auf ein Schiedsgerichtverfahren) geht völlig unter, dass die Hilfsmittelbranche schon lange Vorreiter und Vorbild bei telematischen Prozessen im Gesundheitswesen ist. Seit 2008, als die Einführung des elektronischen Kostenvoranschlags und auch der elektronischen Genehmigung mit zunächst großem Widerstand der Leistungserbringer startete, hat die Branche mittlerweile eine nahezu vollständige digitale Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsprozesses erreicht. Die Anbieter haben sich untereinander auf „Quasi-Standards“ geeinigt, begleitet von den Krankenkassen und Leistungserbringern. Krankenkassen-, leistungserbringer- und anbieterübergreifende Interoperabilität ist seit Jahren Standard – und das ganz ohne gesetzliche Regulierung oder Vorgaben.
Und nun die digitale Abrechnung.
Auch hier haben Anbieter zusammen mit Leistungserbringern und Krankenkassen bereits Lösungen erarbeitet. Angefangen mit einem großen Systempartner und Abrechnungsdienstleister, der – basierend auf technischen Standards des TP5 der Jahre 1996 und 1997 – mit seinem Produkt DTAplus die digitale Übertragung von Bildern (statt Papier) als Grundlage für eine Digitalisierungsstrategie gewählt hat (was gegenüber dem aktuellen Verfahren des Papierverschickens einen großen Fortschritt darstellt), bis hin zu einem weiteren Dienstleister der Branche, der auf Basis von automatisiertem Antrags- und Genehmigungsdatenaustausch sowie innovativen mobilen Technologien den vollständigen Prozess digital abwickelt. Auch hier agieren alle Beteiligten und die Dienstleister im Rahmen der aktuellen strengen Gesetzgebung und ohne gesetzgeberische Vorgaben.
Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob der Ruf nach einem eRezept für die Hilfsmittelbrache und der Einführung von Chipkarten gerechtfertigt ist und welche Vorteile damit verbunden sind, denn digitale Technik und Anwendung sind bereits eingeführt und werden erfolgreich betrieben. Für den im Hilfsmittelbereich im Gegensatz zum Arzneimittelrezept deutlich komplexeren Prozess nützt die Vorlage aus dem Arzneimittelbereich herzlich wenig (sieht man mal von Selbstverständlichkeiten ab). Hier helfen nur intelligente Vernetzungslösungen der Systemparteien Krankenkassen, Ärzte und Leistungsgerbringer, die heute bereits verfügbar sind und kurz davorstehen, einsetzbar zu werden.
(Statement von Istok Kespret, Geschäftsführer HMM Deutschland GmbH)