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Armut und Verschuldung

Landesverband sieht keine Beruhigung bei Insolvenzen

(lifePR) (Schongau, )
In Bayern gibt es für Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen weiter sehr viel zu tun. Dies stellt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen anlässlich ihrer jährlichen Mitgliederversammlung in Augsburg fest. Vorstandsmitglied Martin Holleschovsky sieht für Bayern trotz anhaltendem Beschäftigungsboom auf dem Arbeitsmarkt keine Entspannung für verschuldete Ratsuchende. " Zwar ist es so, dass es einen statistischen Rückgang der Anträge auf Verbraucherinsolvenz geben wird, jedoch nimmt der Aufwand an Beratungsleistung seit Jahren beständig zu", so Holleschovsky. Grund dafür sind die stark zunehmenden komplexen Armutslebenslagen der Betroffenen. Waren es vor 10 Jahren vor Allem Menschen im mittleren Alterssegment, die sich wegen Familiengründung und damit verbundenem Alleinverdienst in schwierigen wirtschaftlichen Lebenslagen wiederfanden, so sind es nun vermehrt junge Menschen und neuerdings auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen müssen. " Wir beklagen die Ergebnisse von Entscheidungen zur Rente mit 67, die nichts weiter sind als Rentenkürzungen genauso, wie das Ausmaß von Sanktionierungen bei Hartz IV - Beziehern", so Vorstandsmitglied Theo Reus. Die Landesarbeitsgemeinschaft tritt dafür ein, dass die Jobcenter vollständig auf Sanktionen bei Hartz IV -Empfängern verzichten sollten. Sanktionen dürften im Rahmen der Gewaltenteilung ausschließlich von Gerichten verhängt werden. Automatismen, wie ein nicht eingehaltener Termin dürften zu keiner 10 %-Kürzung im Leistungsbezug führen, da häufig genug die Betroffenen gar nicht schuldhaft den Termin versäumt haben. Häufig genug sind Sanktionen sogar der Auslöser für weit reichende Problem wie Mietrückstände, Stromschulden und weitere Nebenkosten wie Heizung. Dadurch verursachen sogar die Regelungen bei den Jobcentern und deren rigide Auslegung Neuverschuldung und wachsende Armut. "Besonders problematisch ist die Regelung, dass bei einer erfolgten Arbeitsvermittlung als Konsequenz die sofortige Einstellung der Leistung die Folge ist", so Theo Reus. Bekanntlich Zahlt der Arbeitgeber den Lohn am Ende des Monats. Somit ist der Betroffene zumeist 4 Wochen ohne jede Unterstützung durch öffentliche Kassen. Er kann somit auch keine Miete zahlen, was bei den Vermietern sofort zu Problemen führt. "Obwohl der Arbeitende will, er kann gar nicht zahlen", so Reus.

Als besonders problematische Entscheidung im sozialen Feld sieht der Verband die Entscheidung des Diakonischen Werkes Rheinland-Pfalz, sich wegen der schwierigen Gegenfinanzierung des Landes bezüglich der Insolvenzberatung vollständig aus diesem Arbeitsfeld zurückziehen zu wollen. "wenn Beratungsleistungen ausschließlich unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden, müssten auch in Bayern sehr viele Stellen sofort geschlossen werden", so Holleschovsky.

In Zusammenarbeit mit Trägern, Kommunen und Sozialministerium wird derzeit an einer flächendeckenden Grundfinanzierung für Insolvenzberatung in Bayern gearbeitet. Dazu ist es nötig, die derzeitig veranschlagten Mittel im Staatshaushalt erheblich zu erweitern. "Eine Entscheidung der Diakonie so wie in Rheinland-Pfalz soll es in Bayern nicht geben, auch nicht von einem anderen Träger" so Holleschovsky.
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