„Die steuerlichen Freibeträge von derzeit 400.000 Euro für Kinder sind angesichts der Immobilienpreise in Berlin oft nicht ausreichend“, sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Immobilienbewertung. „Durch frühzeitige Planung lassen sich viele Konflikte und steuerliche Nachteile vermeiden.“
Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten
Zu den zentralen Gestaltungsmöglichkeiten zählen Schenkungen im Zehnjahresabstand oder die Einbindung beider Elternteile, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. Auch eine Selbstnutzung durch Kinder nach dem Erbfall kann unter bestimmten Bedingungen eine Steuerbefreiung ermöglichen – etwa wenn die Immobilie innerhalb von sechs Monaten bezogen und mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt wird.
Konflikte durch gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der Kinder und Ehepartner gemeinsam erben. Bei mehreren Erben kann dies zu Auseinandersetzungen führen – insbesondere, wenn einer der Beteiligten die Immobilie behalten möchte. Ein nachvollziehbar ermittelter Verkehrswert kann in solchen Fällen helfen, faire Lösungen zu finden.
Bewertung schafft Entscheidungsgrundlage
Eine neutrale Immobilienbewertung spielt sowohl bei der Erbschaftssteuer als auch bei der Vermögensaufteilung eine wichtige Rolle. Die Heid Immobilienbewertung erstellt bundesweit Gutachten – darunter auch für Wohnimmobilien in Berlin. Grundlage ist dabei stets eine fundierte Wertermittlung nach anerkannten Verfahren.