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Selbstständige einbeziehen: Handwerkskammer Reutlingen begrüßt Aktivrente, fordert aber Nachbesserungen

(lifePR) (Reutlingen, )
Die Handwerkskammer Reutlingen unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, mit der geplanten Aktivrente mehr Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus im Arbeitsleben zu halten. Gleichzeitig fordert die Kammer Nachbesserungen zugunsten von Selbstständigen und aktuellen Frührentnerinnen und Frührentnern, damit die Aktivrente ihre volle Wirkung entfalten kann.

„Die Aktivrente ist ein sinnvoller Baustein, um Produktivität und Beschäftigungsquote zu erhöhen. Damit sich Arbeit insgesamt aber wieder stärker lohnt, braucht es darüber hinaus umfassendere Maßnahmen, die die steuerliche Belastung von Betrieben und Beschäftigten reduzieren. Gerade im Handwerk wissen wir, wie wertvoll Erfahrung ist“, sagt Alexander Wälde, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen. „Viele Handwerkerinnen und Handwerker möchten auch über die Regelaltersgrenze hinaus tätig bleiben, sofern das körperlich möglich ist. Die Aktivrente bietet hier einen Anreiz, der das Weiterarbeiten finanziell attraktiv macht. Sie kann Wissen sichern, Betriebe stärken und dazu beitragen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Deutschland zu erhöhen.“

Damit die Aktivrente ihre volle Wirkung entfalten kann, muss sie aus Sicht der Handwerkskammer auch für aktuelle Frührentnerinnen und Frührentner sowie für Selbstständige im Handwerk möglich sein. Niemand, der bereits jetzt Frührente beziehe, solle bis zum gesetzlichen Rentenalter warten müssen, um zu profitieren. Gleichzeitig seien gerade erfahrene Selbstständige für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vieler Branchen unverzichtbar. „Ihr Wissen, ihre Netzwerke und ihre Kundenbindungen lassen sich nicht kurzfristig ersetzen. Eine Aktivrente, die nur abhängig Beschäftigte begünstigt, würde deshalb ein wesentliches arbeitsmarktpolitisches Potenzial ungenutzt lassen und eine Ungleichbehandlung schaffen“, merkt Wälde an.

Hintergrund:

Nach derzeitigem Stand soll die Aktivrente ab dem 1. Januar 2026 gelten. Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, sollen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Die geplante Regelung bezieht sich bislang ausschließlich auf Einkommen aus nichtselbstständiger Beschäftigung. Selbstständige wären damit ausgeschlossen. Die Handwerkskammer Reutlingen fordert, die Aktivrente ausdrücklich auf selbstständige Tätigkeiten sowie auf aktuelle Frührentnerinnen und Frührentner auszuweiten, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und das Erfahrungswissen im Handwerk zu sichern.

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