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Der Amtsschimmel wiehert

Neue Regelungen bei Tachographenpflicht

(lifePR) (Reutlingen, )
Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen von der Nutzungspflicht für den Digitalen Tachographen zu erweitern. Allerdings mit einer für Handwerksbetriebe absurden Ergänzung: Der Geltungsbereich der Verordnung soll auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen massiv ausgedehnt werden.

"Zukünftig müssen in der EU Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 100 - statt bisher 50 - Kilometern um den Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden. Einzige Bedingung ist, dass die Fahrzeuge nicht von hauptberuflichen Fahrern gesteuert werden. Eine Gewichtshöchstgrenze ist - wie vom Handwerk gefordert - nicht mehr vorgesehen", erläutert Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschaftsführer der Handwerkskammer Reutlingen.

Eisert: "Die Wirkung dieser grundsätzlich positiven Ausnahmen wird jedoch ad absurdum geführt, da der Geltungsbereich der Verordnung, der bislang nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasste, auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen massiv ausgedehnt wird."

Das Europäische Parlament wolle - auch hier entgegen dem Vorschlag des zuständigen Transportauschusses, der zudem einen Radius von 150 km gefordert hatte - zahlreichen Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratielasten aufbürden. "Die Ausdehnung der europäischen Verordnungen zu Lenk- und Ruhezeiten und zum digitalen Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen trifft unsere Betriebe hart, da die meisten Fahrzeuge in diese Gewichtsklasse fallen", so Eisert.

Die Entscheidung ist völlig unverständlich, da der Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH) frühzeitig eigene Vorschläge zur Reform eingebracht hat. 2009 erkannte die Europäische Kommission durch die Verleihung des Entbürokratisierungspreises die dringende Notwendigkeit zur Reduzierung der Belastungen in diesem Bereich an.

Wird der Geltungsbereich der Verordnung tatsächlich ausgedehnt, muss auch jeder Handwerker, dessen Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen wiegt, zukünftig bei einer einzigen Fahrt über den Radius von 100 Kilometern hinaus einen Tachographen einbauen und aufwändige Dateiverwaltungen nutzen.

Bisher gab es für diese Fahrzeuge keinerlei Kilometerbeschränkungen. Trotz Ausdehnung der Ausnahme wird es deshalb im Resultat am Ende mehr Verlierer als Gewinner der Reform geben. Diese neuen Belastungen tragen auch in keiner Weise zu der von den Abgeordneten angestrebten besseren Verkehrssicherheit bei.

Das Handwerk fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, sich in den Trilogverhandlungen mit Kommission und Parlament dafür einzusetzen, dass die Ausweitung des Geltungsbereichs auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zurückgenommen wird oder der Radius auf mindestens 150 km ausgedehnt wird.
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