Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 643748

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald B 1 1-2 68159 Mannheim, Deutschland http://www.hwk-mannheim.de
Ansprechpartner:in Herr Detlev Michalke +49 621 18002104

Österreich: Bau- und Montagearbeiten

Vorschriften beachten / Strafen deutlich erhöht

(lifePR) (Mannheim, )
Seit Beginn dieses Jahres 2017 gilt in Österreich ein neues Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Die bisherigen Vorschriften bleiben weitgehend bestehen. Allerdings wurden die Strafen bei Nichtbeachtung der Entsendevorschriften und Lohnbestimmungen deutlich erhöht.

Neu und positiv für Handwerksbetriebe: Die Entsendemeldung bei Bau-und Montagearbeiten ist jetzt auch noch unmittelbar vor Auftragsbeginn möglich. Bislang musste die Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich eine Woche vor Auftragsbeginn angemeldet werden.

Meldepflicht bleibt bestehen

Grundsätzlich bleibt die Meldepflicht vor Auftragsbeginn für grenzüberschreitende Arbeiten in Österreich aber bestehen. Dabei gilt: Die Entsendemeldung erfolgt elektronisch über ein Meldeportal. Außerdem ist eine Dienstleistungsanzeige beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verpflichtend. Die Dienstleistungsanzeige betrifft auch Betriebe, die keine Mitarbeiter entsenden oder nur als Subunternehmer in Österreich tätig sind.

Im Falle einer Kontrolle vor Ort müssen Unternehmen diese Unterlagen vorzeigen: 
  
  • Kopie der Entsende(ZKO)-Meldung (inkl. Transaktionsnummer)
  • A1-Bescheinigung von der Krankenkasse bzw. von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
  • Lohnunterlagen (alle Unterlagen, die zur Berechnung des Stundenlohns notwendig sind, insb. Arbeitsvertrag, Lohnzahlungsnachweise, Unterlagen zur Lohneinstufung)
  • Aufzeichnungen der Arbeitszeit
  • Bei reglementierten Gewerben: Kopie der Eintragung im österreichischen Dienstleisterregister.
Handwerksbetriebe, die Aufträge in Österreich durchführen, sollten sich rechtzeitig vor Auftragsbeginn über die gültigen Entsendevorschriften informieren. Thomas Dressler vom Team Unternehmensberatung bei der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Tel. 0621 18002-154, E-Mail dressler@hwk-mannheim.de  berät interessierte und betroffene Betriebe  dazu gerne individuell, persönlich und kostenfrei.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.