Handwerksbetriebe können sich bei Laura Sauer unter der Tel. 0621 18002-135 telefonisch oder per Mail sauer.l@hwk-mannheim.de vor der Antragstellung informieren. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Antragstellung ist noch bis zum 31. Juli 2021 möglich und kann auch rückwirkend seit November 2020 erfolgen. Die dem Antrag beizufügende Bescheinigung wird von der Handwerkskammer ausgestellt.
Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen bis 31. Juli 2021
Handwerksbetriebe können sich bei Laura Sauer unter der Tel. 0621 18002-135 telefonisch oder per Mail sauer.l@hwk-mannheim.de vor der Antragstellung informieren. Die Antragstellung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Antragstellung ist noch bis zum 31. Juli 2021 möglich und kann auch rückwirkend seit November 2020 erfolgen. Die dem Antrag beizufügende Bescheinigung wird von der Handwerkskammer ausgestellt.