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Handwerkskammer Kassel

Vergaberechtsreform darf den Mittelstand nicht belasten

(lifePR) (Kassel, )
Die Bundesregierung hat einen brauchbaren mittelstandsfreundlichen Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt. Nach den Vorstellungen der an den Beratungen beteiligten Bundesratsausschüsse aber würde der Mittelstand deutlich schlechter gestellt. Der bislang gültige Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bei öffentlichen Aufträgen soll danach nämlich aufgegeben werden zugunsten von zusammengefassten Groß- bzw. Generalunternehmervergaben. Letztere sollen zum Regelfall werden. Die Chancen für einen direkten Zuschlag für klein- und mittelständische Handwerksbetriebe bei öffentlichen Auftragsvergaben würden dadurch sinken.

"Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass sich die Mehrkosten für die öffentliche Hand bei zusammengefassten Generalunternehmervergaben z. T. auf über 20 Prozent belaufen", erklärt Gerhard Repp, Präsident der Handwerkskammer Kassel. Die zusammengefasste Großlosvergabe führe laut Bundesrechnungshof zu einer Einschränkung des Bieterkreises. Dieser Abbau von Wettbewerb habe auch noch höhere Angebotspreise zur Folge. "Das kann der vom Steuerzahler finanzierte Staat als Auftraggeber ebenso wenig wollen wie das flexible klein- und mittelständische Handwerk. Sofern wirtschaftliche oder technische Gründe eine Großlosvergabe erforderlich machen, kann selbige bei entsprechend stichhaltiger Begründung sicherlich befürwortet werden. Der drohende "Regelausnahmefall" für die Fach- und Teillosvergabe muss aber dringend verhindert werden. Der Vorlage der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts stimmen wir deshalb explizit zu!", so Repp. Am 4. Juli 2008 steht die Beschlussfassung des Bundesrates über die entsprechenden Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an.

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Das Handwerk im Kammerbezirk Kassel beschäftigt ca. 88.200 Mitarbeiter in über 15.300 Betrieben, bildet über 9.000 junge Menschen aus und erwirtschaftet einen Umsatz von ca. 7,8 Milliarden Euro.

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