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Bundesregierung entlastet mittelständisches Handwerk: Erhöhung der Ist-Besteuerungsgrenze

(lifePR) (Heilbronn, )
Vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro erst dann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung auch bezahlt haben. Bisher sind Betriebe dazu verpflichtet, schon ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro die Umsatzsteuer bei Leistungsabschluss zu überweisen. Die Bundesregierung hebt rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Höchstgrenze zur Ist-Besteuerung auf 500.000 Euro an.

"Die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze erhöht die Liquidität bei kleinen und mittleren Betrieben deutlich. Häufig sind gerade sie besonders stark von einer sich verschlechternden Zahlungsmoral betroffen", weiß Toni Gmyrek, Geschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.

Da die Ist-Besteuerung eine Ausnahme von der Soll-Besteuerung darstellt, müssen Betriebe den Wechsel bei ihrem Finanzamt beantragen.

Weitere Informationen gibt es bei Toni Gmyrek von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-171.

Handwerkskammer Heilbronn-Franken

Die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie betreut, berät und fördert 11.700 Mitgliedsbetriebe, deren Mitarbeiter und Lehrlinge. Zur Aus- und Weiterbildung und zur Förderung des Technologietransfers betreibt die Handwerkskammer Heilbronn-Franken ein modernes Bildungs- und Technologiezentrum.

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