"Diese Einigung ist unbefriedigend für das Handwerk mit kleinen und mittelständisch geprägten Betrieben. Neben den privaten Stromkunden werden damit auch Handwerksbetriebe, als Säule der deutschen Wirtschaft, über Gebühr belastet. Im Gegenzug finden sich keine Entlastungen für das Handwerk, wie zum Beispiel die Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialabgaben. Hier verweist die Politik nur darauf, was alles nicht geht."
Hintergrund: Seit dem 1. April 2000 regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Einspeisevergütung für Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Biomasse, Geothermie. Mit der EEG-Umlage (auch Ökostromumlage genannt) werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromverbraucher verteilt. Die Ökostromumlage beträgt 6,24 Cent je Kilowattstunde. Großverbraucher zahlen künftig nur 15 Prozent davon. Abhängig von deren Wertschöpfung können diese Rabatte noch höher ausfallen. Derzeit werden Großverbraucher um rund fünf Milliarden Euro jährlich entlastet. Diese Rabatte werden als Kosten auf die übrigen Stromkunden verteilt.