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Recherchen belegen gentechnische Verunreinigungen von Maissaatgut / Greenpeace und Bioland fordern absolute Reinheit von Saatgut

(lifePR) (Mainz / Hamburg, )
Eine Recherche von Greenpeace und Bioland zeigt gentechnische Verunreinigungen von Saatgut in Deutschland. Die nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) durchgefuehrte Untersuchung hat ergeben, dass 22 der 2009 in Deutschland untersuchten 386 Mais-Proben, gentechnisch verunreinigt waren. In elf Proben wurden in der EU nicht zugelassene Gen-Mais-Sorten gefunden. In elf weiteren Proben wurde der in Deutschland verbotene Gen-Mais Mon810 nachgewiesen. Greenpeace und Bioland fordern die Bundeslaender auf, durch strengere Kontrollen die Verunreinigung des Saatgutes zu verhindern und bei Verstoessen die sofortige Vernichtung der Gen-Pflanzen anzuordnen.

"Das Vorgehen der Bundeslaender bei Saatgutverunreinigungen mit dem Gen-Mais Mon810 ist voellig inakzeptabel", sagt Thomas Dosch, Praesident von Bioland. "So wurde der riskante Gen-Mais auch dieses Jahr ohne das Wissen der Landwirte auf Felder ausgesaet, obwohl er in Deutschland nicht angebaut werden darf."

Seit 2006 besteht eine Absprache der Bundeslaender, nach der Saatgut mit dem Gen-Mais Mon810 verunreinigt sein darf. So sehen die Laender keinen Handlungsbedarf bei Verunreinigungen bis zu 0,1 Prozent. Diese Praxis verstoesst nach Auffassung von Greenpeace und Bioland gegen das europaeische Reinheitsgebot fuer Saatgut. Eine Verunreinigung von 0,1 Prozent bei Maissaatgut fuehrt in der Praxis zu 80 bis 100 Gen-Pflanzen pro Hektar.

"Es kann nicht sein, dass Informationen ueber Verunreinigungen von Saatgut erst ueber langwierige Behoerdenanfragen zugaenglich werden oder gar von Betroffenen eingeklagt werden muessen", sagt Stephanie Toewe, Gentechnikexpertin von Greenpeace. "Verbraucher, Landwirte und Hersteller haben ein Recht auf Gentechnikfreiheit. Deshalb muss ein hundertprozentiges Reinheitsgebot fuer Saatgut gelten."

Auch muessen die Pflanzen auf den Flaechen vernichtet werden, auf denen versehentlich verunreinigtes Saatgut ausgesaet wurde. Diese Felder muessen dann flurstueckgenau im Standortregister des Bundesamtes fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingetragen werden, da hier trotz der Vernichtung noch gentechnisch veraenderte Pflanzen in den Folgejahren keimen koennen. Zwar sieht das BVL diese Kategorie bereits vor, jedoch werden die Daten der Bundeslaender bisher nicht an das Bundesamt gemeldet.
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