Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 814896

Schrotthandel-Entrümpelungsdienst Voedestr. 49A 44866 Bochum, Deutschland http://nrw-Schrott.de
Ansprechpartner:in Herr Fabian Sprökel

Autoverschrottung bei illegal abgestellte Schrottautos

Autoverschrottung Kostenlose im Ruhrgebiet mit Verschrottungsnachweis

(lifePR) (Bochum, )
In vielen Städten im Ruhrgebiet  sieht man abgestellte Fahrzeuge, die offensichtlich auf diese Weise entsorgt werden sollen. Am Straßenrand, auf Parkplätzen oder in Wohngebieten stehen Autos, Transporter und sogar LKW, die teilweise gar nicht mehr für den Verkehr zugelassen sind. Nach geltendem Recht dürfen im öffentlichen Raum aber nur Fahrzeuge abgestellt werden, die auch zugelassen sind.

Dies ist ein Ärgernis für Einwohner, denen die Parkplätze nicht mehr zur Verfügung stehen. Auch Gewerbetreibende sind Leidtragende, die mit dem teilweise unschönen Anblick vor ihrem Wohnbereich leben müssen. Einfach abgestellte Altfahrzeuge  sind schlecht für das Straßenbild. Zusätzlich sind sie eine Gefährdung für die Umwelt: Es können Öle aus dem Motorbereich auslaufen oder eine Brandgefahr von ihnen ausgehen.

Komplizierte Prozedur bei abgestellten Schrott Gebrauchtwagen

Es gibt Regelungen, wie mit solchen Fahrzeugen zu verfahren ist. Der Autobesitzer muss das Fahrzeug entfernen – doch wenn der Halter zum Beispiel wegen fehlender Kennzeichen nicht offensichtlich ermittelt werden kann wird in den meisten Fällen zunächst  ein roter Aufkleber angebracht, mit einer Bußgeldandrohung und der Aufforderung, das Fahrzeug zu beseitigen.

Ist der Aufkleber angebracht, vergehen (mindestens) vier Wochen, bis der nächste Schritt eingeleitet werden kann. Es wird in höheren Instanzen versucht, den Halter zu ermitteln. Sollte das nicht möglich sein, wird der Grundstückseigentümer in die Verantwortung genommen und muss das Gebrauchtwagen entsorgen. Das ist in vielen Fällen die Stadt oder Gemeinde selbst. Sind alle Versuche, den Halter oder Grundstückseigentümer zur Entsorgung zu bewegen gescheitert, erfolgt die Entsorgung durch die öffentliche Hand. Die Kosten werden dem Halter in Rechnung gestellt. Je nach vorliegendem Fall lässt die Stadt die Fahrzeuge verschrotten, versteigern oder verkaufen.

Ordentliche Gebrauchtwagenentsorgung von Experten

Nicht ordnungsgemäß entsorgte Fahrzeuge verursachen viel Ärger und Aufwand für Bürger und Behörden. Die Verfahren ziehen sich teilweise so lang, dass Schrottautos länger als ein Jahr stehen bleiben. Dabei ist eine ordnungsgemäße Schrottautoentsorgung ganz einfach: Es gibt Anbieter wie die Firma NRW Schrott die kostenfrei Gebrauchtwagens entsorgen. Dabei werden die Fahrzeuge abgeholt, sodass dem Halter keine Mühe entsteht, besonders nicht wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Das unsachgemäße Abstellen ist eine unnötige Belastung, die leicht umgangen werden kann. Mit einer ordnungsgemäßen Entsorgung kann das Fahrzeug der Kreislaufwirtschaft zugeführt und Teile weiterverwendet sowie das Metall recycelt werden.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.