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EU Autofirmen sind gesetzlich verpflichtet, über ihre klimabezogenen Geschäftsrisiken jährlich zu berichten

Einbruch amerikanischer Autoaktien

(lifePR) (Bonn, )
Ein neues Rechtsgutachten von Germanwatch analysiert die Berichtspflichten von deutschen, französischen und italienischen Automobilunternehmen hinsichtlich des deutschen und europäischen Gesetzes zur Veröffentlichung von klimabezogenen Geschäftsrisiken. Diese Berichtspflichten sind von besonderem Interesse für Aktieninhaber sowie Investoren. Die jüngsten Ereignisse an der Wall Street geben dem Recht.
US-Autoaktien befinden sich gerade im freien Fall, da sie die Risiken durch den enormen Ölpreisanstieg unterschätzt und nicht angemessen berücksichtigt haben. Die deutschen Autoaktien scheinen dieser Entwicklung zu folgen.

Das Rechtsgutachten, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, zeigt deutlich die Pflicht der Autofirmen über "wesentliche Klimarisiken und Ungewissheiten", wie zum Beispiel zu erwartende Anstiege des Ölpreises oder mögliche Klimaschutzgesetzte zur CO2-Reduktion im Autosektor, zu berichten.
Die DVFA hat jüngst eine grundlegende Studie veröffentlicht, die darauf hingewiesen hat, dass für Autofirmen der durchschnittliche Flottenverbrauch, gewichtet anhand der tatsächlich verkauften Fahrzeuge, ein 'key performance indicator' sei. Weitere Studien von Deloitte and Standard & Poor's haben dieses Ergebnis bestätigt. Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Hauptautorin der Studie, betont: "Firmen sind verpflichtet, wesentliche Mindestanforderungen in ihren Jahresberichten zu erfüllen. Dazu gehört auch Umwelt- und Klimainformationen in den Jahresberichten zu veröffentlichen, in so fern diese nötig sind, um die Entwicklung, das Betriebsverhalten und den Stand des Unternehmens zu verstehen."

Autounternehmen, die weder angemessen über diese Risiken berichten noch etwaige Vermeidungsmaßnahmen in ihre Geschäftsstrategie integrieren, gefährden somit ihre Investoren. Kristin Gerber, Finanzexpertin von der Nichtregierungsorganisation Germanwatch, warnt: "Die tatsächliche Praxis zeigt, dass eine erhebliche Anzahl von Auto- und Flugverkehrsunternehmen diese gesetzlichen Ansprüche an die Transparenzpflicht nicht erfüllen".

Doch wer kann die Einhaltung der Berichtungspflichten unter französischem, deutschem und italienischem Gesetz durchsetzten? Könnten Klagen ein angemessener Schritt für Investoren sein, um gerichtlich gegen die unausreichende Risikotransparenz vorzugehen?

Deutsche, französische und italienische Rechtsanwälte diskutieren in diesem Germanwatch Gutachten die möglichen gerichtlichen Konsequenzen von unzureichenden Risikoabschätzungen, einschließlich der Möglichkeit strafrechtlicher Maßnahmen. Investoren könnten in Zukunft gerichtliche Schritte erwägen, falls sich die Berichtsstandards der Autounternehmen nicht auf die neue Phase einer ernsthaften Klimapolitik und der möglichen Geschäftsrisiken einstellen.

Diese Publikationen sind abrufbar auf der Webseite:

Roda Verheyen et al.: A Brief Legal Opinion: Minimum Benchmarks for Reporting of Companies on (Climate) Risks under European Law. An Analysis of Italian, French and German Law (siehe Anhang) http://www.climate-mainstreaming.net/...

Eine weitere Studie von Germanwatch vergleicht das Berichten über klimabezogene Geschäftsrisiken in Frankreich, Italien und Deutschland:

Axel Hesse: Climate Change Risk Reporting in the Annual Reports 2006 of the European Automobile Industry (engl.) http://www.germanwatch.org/...
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