Wer im Haus eine alte Heizung gegen ein Heizsystem mit Wärmepumpe austauscht, kann wie bisher mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten rechnen. Aber: „Weitere fünf Prozent sind über den sogenannten iSFP-Bonus drin. Dieser wird gewährt, wenn man Maßnahmen aus einem individuell erstellten Sanierungsfahrplan – iSFP – umsetzt, der im Zuge einer Energieberatung aufgestellt wurde. Damit bekommen Sanierer dann sogar die Hälfte ihrer Investitionskosten als Zuschuss“, erklärt Fritsche. Noch werden Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz und klimafreundliche Technik nur über Zuschüsse gefördert. Das ändert sich zur Jahresmitte; ab 1. Juli gibt es über die BEG zinsgünstige Kredite als zweite Förderoption.
Neben dem Einbau einer effizienten Wärmepumpe fördert die BEG im Bestandsbau auch die Installation beziehungsweise die Erneuerung von Lüftungssystemen als Einzelmaßnahme – das ist im Vergleich zu den bisherigen Förderangeboten neu. Bauherren können sich dabei bis zu 20 Prozent der gesamten Investitionskosten vom Staat zurückholen. „Insgesamt können Sanierer und Modernisierer pro Wohneinheit 60.000 Euro als förderfähige Kosten geltend machen, 10.000 Euro mehr als bisher. Nach wie vor gilt aber: Nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt worden sind, sind förderberechtigt“, so Dorothee Fritsche. Und wie bisher sind auch die Planung und Baubegleitung der Maßnahmen durch einen Experten gesondert förderfähig.
Detaillierte Informationen zur neuen Bundesförderung BEG gibt es online unter www.bafa.de/beg