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GAL Bürgerschaftsfraktion

Verkauf und Abriss des Mollerschen Palais

Gelten für den Bürgermeister die eigenen moralischen Ansprüche?

(lifePR) (Hamburg, )
Auf die Kleine Anfrage des kulturpolitischen Sprechers der GAL-Fraktion, Dr. Willfried Maier, nach den Umständen des Verkaufs und des geplanten Abrisses des Mollerschen Palais in der Rothenbaumchaussee ist heute die Senatsantwort eingegangen. Demnach hat die Stadt die Immobilie, die sich bis zum Jahr 1937 in Besitz einer jüdischen Familie befand, den Nachfahren der rechtmäßigen Besitzer nicht zum Kauf angeboten.

„Wie hält es der Bürgermeister selbst mit den moralischen Ansprüchen, deren Einhaltung er öffentlichkeitswirksam von anderen fordert?“, fragt Maier. Vor kurzem hatte sich Ole von Beust mit der Aufforderung „Moralische Pflicht muss Vorrang haben vor materiellen Interessen“ an die GEW gewandt, als diese entschied, eine Immobilie aus ehemaligem jüdischen Besitz zu behalten, um daraus weiterhin Mieteinnahmen zu erzielen.

Das vom Architekten Martin Haller entworfene Palais wurde von den Nazis als Zentrale der UFA-Filmproduktion genutzt. Laut Senatsantwort werden weder bauhistorische Gründe noch die historische Nutzung als bedeutsam gewertet, so dass das Palais nicht unter Denkmalschutz gestellt wurde. Ein Gutachten darüber liegt aber nicht vor. In der Presse hatte Senator Gedaschko es kürzlich als unhistorisch bezeichnet, wenn Altes weggerissen werde.

„Für das Mollersche Palais liegt noch keine Abbruchgenehmigung vor. Vor dem Hintergrund der Äußerungen des Bürgermeisters und des Stadtentwicklungssenators erwarte ich, dass diese auch nicht erteilt wird,“ fordert Maier. „Wenn selbst dieses Gebäude mit seiner historischen Bedeutung vom Denkmalschutzamt nicht geschützt werden kann, dann muss man für den Rest der Stadt schwere Bedenken haben.“
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