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Umstellung auf neues Verfahren kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Grunderwerbsteuervorgängen führen

(lifePR) (Kiel, )
Das schleswig-holsteinische Finanzministerium weist darauf hin, dass es in den beiden zentral zuständigen Finanzämtern Rendsburg und Pinneberg in diesen Wochen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Grunderwerbsteuervorgängen kommen kann. Besonders vom 5. bis zum 7. September können keine Grunderwerbsteuer-Angelegenheiten bearbeitet werden. Hintergrund ist die Umstellung der Computersysteme auf das so genannte EOSS-Verfahren, einem automatisierten Besteuerungsverfahren. Dieses Verfahren wurde weitestgehend in Bayern entwickelt und wird bereits von sieben Bundesländern eingesetzt, seit Juli 2007 zusätzlich auch von Hamburg. Neben Schleswig-Holstein arbeiten auch Bremen und Berlin an der Einführung. Durch den Verzicht auf die Entwicklung von eigenen Computerverfahren nutzen die Teilnehmer am EOSS-Verbund Synergieeffekte.
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