Fast die Hälfte der Befragten kennt die Mallorca-Police nicht
Urlauber, die im europäischen Ausland einen Mietwagen leihen, können die heimischen Konditionen auf den Mietwagen im Ausland erweitern – vorausgesetzt ihre Kfz-Versicherung beinhaltet eine sogenannte Mallorca-Police. Doch die kennen 36 Prozent der Männer und 59 Prozent der Frauen gar nicht. Jeder fünfte Befragte hält sie sogar für eine Reiserücktrittsversicherung.
Unsicherheiten beim Reiserücktritt
Bei politischen Unruhen oder Naturkatastrophen am Urlaubsziel erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Kosten, wenn der Urlauber die Reise nicht antreten möchte – das glaubt jedenfalls knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer (47 Prozent) und liegt damit falsch. Vier Prozent der Befragten wissen die Antwort nicht.
Reisende können sich gegenüber dem Reiseveranstalter unter Umständen auf „höhere Gewalt“ berufen und ihre Reise stornieren – etwa wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt. Allerdings hat das nichts mit der Reiserücktrittsversicherung zu tun. In einem solchen Fall kann jeder Urlauber von seiner Reise zurücktreten, egal ob er zusätzlich versichert ist oder nicht.
Planschen am Pool und Flip-Flops am Steuer
Wer auf dem eigenen Grundstück einen Pool hat, sollte aufpassen: Die Hausratversicherung kommt für mögliche Wasserschäden durch das Planschen nicht auf. Das weiß aber nur die Hälfte der Umfrageteilnehmer. Die Hausratversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn das Wasser einmal aus der Leitung heraus ist. Das gilt allerdings nicht für Schäden durch Wasserbetten oder Aquarien, die bei vielen Policen mitversichert sind.
Auch ein Gerücht unter Autofahrern hält sich weiter hartnäckig: Über die Hälfte der Befragten (54 Prozent) glaubt, die Kfz-Haftpflicht verweigert die Leistungen, wenn der Unfallverursacher Flip-Flops getragen hat. Das ist aber falsch. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden nämlich immer und unabhängig vom Schuhwerk. Die Vollkaskoversicherung kann die Zahlung hingegen verweigern. Allerdings nur dann, wenn der Fahrer gleichzeitig grob fahrlässig gehandelt hat. Daher ist es generell empfehlenswert, grobe Fahrlässigkeit in die Kfz-Police mit aufzunehmen.
Größter Irrtum: Gelbfieberimpfung wird nicht von den Krankenkassen übernommen
67 Prozent der Befragten – Männer und Frauen zu gleichen Teilen – gehen davon aus, dass ihre Krankenkasse die Kosten für die Gelbfieberimpfung nicht übernimmt – auch wenn diese im Zielland zur Pflichtimpfung gehört. Zum Glück irren die meisten: Die große Mehrheit der Krankenkassen zahlt für diese Impfung. Kassenmitglieder sollten sich rechtzeitig vor Reiseantritt von ihrer Krankenkasse beraten lassen.
Hintergrundinformation:
In einer Online-Umfrage haben finanzen.de und toptarif.de die größten Versicherungsirrtümer rund um den Sommerurlaub ermittelt. Zwischen dem 10. Juli und dem 09. August 2015 nahmen 190 Personen, davon 69 Frauen und 121 Männer, an der Umfrage teil.
Weiterführende Informationen: www.finanzen.de/...
Zwischen www.finanzen.de und www.toptarif.de besteht bereits seit 2012 eine Kooperation im Sachversicherungsgeschäft. Indem TopTarif die Tarifrechner der finanzen.de AG einsetzt, können die Kunden entweder online eine Versicherung abschließen oder eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsexperten anfordern.