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VW erneut im zweiten Diesel-Abgasskandal um EA288 verurteilt / Landgericht Bonn spricht Verbraucher Schadensersatz zu

Dr. Stoll & Sauer hält Klagen für aussichtsreich - auch zum Skandalmotor EA189

(lifePR) (Lahr, )
Die verbraucherfreundliche Wende an deutschen Gerichten im zweiten Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG um den Motor EA288 setzt sich unvermindert fort. Das Landgericht Bonn hat VW zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Kammer sah es mit Urteil vom 7. April 2021 als erwiesen an, dass in einem Golf VII 2.0 TDI Sportsvan die Abgasreinigung des Motors manipuliert wird (Az. 19 O 87/20). Mit dieser neuen VW-Niederlage steigen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Erfolgsaussichten für Verbraucher vor Gericht. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät von Dieselgate 2.0 betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Landgericht Bonn erkennt im EA288 Prüfstandserkennung

VW kommt an Dieselgate 2.0 nicht mehr vorbei. Landgerichte verurteilen derzeit den Autobauer aufgrund von Abgasmanipulationen. Auch die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln haben VW in Fällen zum EA288 ebenfalls verurteilt. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandal-Motors EA189. Mit einer Medienkampagne auf der Firmen-Website versucht VW derzeit, Stimmung gegen Verbraucheranwälte zu machen. Letztlich wirkt die Website scheinheilig und wie das Pfeifen im Wald. Denn anders als VW behauptet, wachsen die Chancen der Verbraucher enorm, ihre Ansprüche gegen den Autobauer vor Gericht durchzusetzen. Grund dafür sind neue Erkenntnisse sowie VW-interne Unterlagen zu Dieselgate 2.0. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt daher monatlich an. Jüngstes Beispiel ist das vorliegende Urteil am Landgericht Bonn. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat hier die Eckdaten zum verbraucherfreundlichen Urteil zusammengefasst:
  • Der Kläger kaufte im Oktober 2017 den gebrauchten Golf VII 2.0 TDI Sportsvan mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Er bezahlte 20.980 Euro. Das Fahrzeug verfügt über einen NOx-Speicherkatalysator (NSK), der den Abgasen die Stickoxide entzieht und sie lagert, bis seine Aufnahmekapazität erreicht ist. Zur Regeneration gibt die Motorelektronik dem Verbrennungsgemisch – wie beim Partikelfilter – kurzzeitig etwas mehr Dieselkraftstoff zu. Das gespeicherte NOx wird durch Verbrennung in die neutralen Komponenten N2 (Stickstoff), H2O (Wasser) und CO2 (Kohlendioxid) umgewandelt und der NOx-Speicherkatalysator kann die Abgase erneut reinigen. Im Januar 2020 reichte der Verbraucher Klage gegen VW ein und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
  • Für das Landgericht stand außer Zweifel, dass der Golf VII Sportsvan mit dem EA288 über eine Prüfstandserkennung verfügt und darüber hinaus auf dem Prüfstand die Abgasreinigung manipuliert. Die Abschalteinrichtung führt dazu, dass der Motor – ähnlich wie beim Skandalmotor EA189 – den Stickoxidausstoß reduziert. So kann auf dem Prüfstand die gesetzliche Abgasnorm eingehalten werden. Im Straßenverkehr wird hingegen die Abgasreinigung reduziert und auf diese Weise die Umwelt verpestet sowie die Gesundheit der Menschen gefährdet.
  • Als Beweis für das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung wertete das Gericht eine von der Klägerseite vorgelegte VW-interne Applikationsrichtlinie aus dem Jahr 2015. Wörtlich heißt es darin: „NSK: Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zum Erkennen des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (DeNOx-/DeSOx-Events) nur streckengesteuert zu platzieren. Im normalen Fahrbetrieb strecken- und beladungsgesteuerte Platzierung der Events; Beladungssteuerung als führende Größe“. Des Weiteren geht aus dem internen Dokument hervor, dass für alle Fahrzeuge mit einem Produktionsstart ab der 22. Kalenderwoche des Jahres 2016 „die Fahrkurven aus der Software entfernt“ werden sollten; stattdessen sollten „Umschaltungen oder die Platzierung von Abgasnachbehandlungsevents auf Basis physikalischer Randbedingungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Roh- und Endrohemissionen erfolgen, das heißt, wenn ein für die Regeneration günstiges Fahrprofil gefahren wird.“ Dem Kraftfahrt-Bundesamt wurde diese VW-Richtline vorgelegt. Im Juli 2016 entschied VW dann, die Fahrkurve generell auch bei im „Feld“ befindlichen EA288-Fahrzeugen zu entfernen.
  • Die Beklagte stellte daher für das Fahrzeug ein Software-Update unter dem Herstellercode 23x4 zur Verfügung, womit unter anderem eine Verringerung des Schadstoffausstoßes erreicht werden sollte. Aus Sicht der Kläger diente das Update dazu, die Abschalteinrichtung heimlich zu entfernen.
  • Für die Klägerseite befanden sich im Fahrzeug neben der Fahrkurve noch andere Abschalteinrichtungen wie beispielsweise das Thermofenster. Die Abgasreinigung funktioniere dabei lediglich bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius optimal; aufgrund der in Deutschland herrschenden klimatischen Bedingungen falle sie jedoch für den Großteil des Jahres aus; es handele sich insoweit um nichts anderes als eine temperaturgebundene Prüfstandserkennung. Zudem werde die Abgasrückführung bei einer bestimmten Drehzahl des Motors abgeschaltet. Um das „On-Board-Diagnose System“ (OBD) zu täuschen, sei es so programmiert worden, dass es die Manipulationen in der Abgasreinigung nicht bemerkt habe.
  • Das Vorhandensein der im Verfahren diskutierten Fahrkurve hat VW auch unfreiwillig in einem Schriftsatz offenbart, der auch der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt. Daraus lässt sich ablesen, dass VW auch im EA288 eine Strategie für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem Teststand. Diesen Umstand fand bereits das Landgericht Offenburg merkwürdig. In einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat die VW-Tochter Audi letztlich diese Teststandserkennung beim EA288 nach langem Leugnen eingestanden und ist daraufhin verurteilt worden (Az. 3 O 38/18).
  • Nach Ansicht des Gerichts hat VW den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB geschädigt. Der Schaden für den Verbraucher entstand beim Kauf des Fahrzeugs, das er nie gekauft hätte, wenn er von der Manipulation der Abgasreinigung gewusst hätte. Der Käufer war von einer möglichen Stilllegung seines Fahrzeugs bedroht. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Der Verbraucher muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
  • Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs setzte das Gericht auf 250.000 Kilometer fest.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:
  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 ist noch nichts verjährt. Drei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden ( 19 U 151/20). Das OLG Naumburg folgte am 9. April 2021 und verurteilte VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB (Az. 8 U 68/20). Der Senat ließ übrigens keine Revision zu. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
[*]Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist (: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Der EA288 fiel bereits im Diesel-Abgasskandal in den USA auf

Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA288 mit einer Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA189 in den Verkauf gebracht haben soll. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die Baureihen EA 189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA288 betroffen war. Die Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.

Der EA288 (EA steht übrigens für Entwicklungsauftrag) ist ein Dieselmotor von VW mit drei oder vier Zylindern. Es ist der Nachfolger des EA189, der den Diesel-Abgasskandal ins Rollen brachte. Er wird mit einem Hubraum von 1422, 1598 und 1968 ccm sowie einer Leistung zwischen 55 und 176 kW verbaut. Seit 2012 wird er in Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg. Hintergrund waren Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs E288 beziehen. Ermittlungsergebnisse sind bis heute der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden.

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA288-Motor? Hier ein Überblick:

Audi-Modelle
  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8
  • Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA
VW-Modelle
  • VW Arteon
  • VW CC
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Golf VII
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Jetta VI
  • VW Passat B8
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan II
  • VW Tiguan
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW T-Roc
  • VW T6 (California)
Seat-Modelle
  • Seat Alhambra II
  • Seat Arona
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon III
  • Seat Tarraco
  • Seat Toledo IV
Skoda-Modelle
  • Skoda Fabia III
  • Skoda Karoq
  • Skoda Kodiaq
  • Skoda Kodiaq RS
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Rapid
  • Skoda Superb III

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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