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Fiat erleidet im Wohnmobil-Abgasskandal Schlappe am BGH

Diesel-Senat sieht berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz

(lifePR) (Lahr, )
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist seiner im Sommer 2023 gesteckten neuen Linie im Abgasskandal treu geblieben. In seiner Entscheidung vom 27. November 2023 stellte der Dieselsenat fest, dass Fiat Chrysler (jetzt: Stellantis) beim Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen fahrlässig im Sinne von §823 BGB gehandelt hat. Damit steht dem Besitzer eines Wohnmobils A68 von Sunlight Schadensersatz zu. Das Basisfahrzeug verfügt über einen Fiat Ducato 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6 (Az.: VIa ZR 1425/22). Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Entscheidung des BGH ein weiterer Meilenstein in der Aufarbeitung des Abgasskandals bei Fiat. Der BGH sorgte damit gerade für die Halter von Wohnmobilen für Rechtssicherheit. Wie schon bei VW, Audi und Mercedes genügt auch bei Fiat bereits der Nachweis fahrlässigem Handeln für Ansprüche auf Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer rät daher Dieselfahrern und Wohnmobil-Besitzer zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unseren Spezial-Websites.

Seit 2020 steht der Diesel-Abgasskandal bei Fiat im Fokus

Seit Sommer 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Fiat-Abgasskandal – bisher ohne veröffentlichte Ergebnisse. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. 2020 sprach die Staatsanwaltschaft von 200.000 Freizeitfahrzeugen. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Bei den Abschalteinrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet, und das Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig steuert. Mittlerweile hat der Skandal die Instanzen durchlaufen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mittlerweile über 3500 Klagen gegen Fiat anführt, fasst die aktuelle Entscheidung und das Verfahren am BGH kurz zusammen
  • Der BGH verweist das Verfahren an das OLG Bamberg zurück.
  • Der BGH sieht aufgrund fahrlässigen Handelns nach §823 Abs. 2 BGB einen möglichen Differenzschaden. Das muss jetzt das OLG im Sinne der neuen BGH-Rechtsprechung vom Sommer 2023 prüfen. Der BGH hatte über die Frage verhandelt, ob der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet.
  • Das deutsche Sachrecht ist auch für Fiat anwendbar, da das Wohnmobil in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde.
  • Eine Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde ist irrelevant, da es beim BGH nur auf die Frage ankommt, ob eine Abschalteinrichtung verbaut ist oder nicht.
  • Der Umstand, dass es bislang zu keinen Einschränkungen wie Rückrufen gekommen ist, spielt auch keine Rolle.
  • Der BGH stellt klar, dass die Regeln zum Schadensersatz bei PKW im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind.
  • Zum Thema Vorsatz und Sittenwidrigkeit (§826 BGB) hat sich der BGH nicht geäußert, weil der Sachverhalt nicht vorgetragen wurde. Ob Fiat vorsätzlich und sittenwidrige gehandelt hat, muss in anderen Verfahren geklärt werden. Dr. Stoll & Sauer hat mehrere Verfahren am BGH dazu anhängig.
  • Der Kläger kaufte im April 2018 ein Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight A68 von einem Dritten. Der in das Wohnmobil eingebaute Dieselmotor der Baureihe 2,3-l-MultiJet II (96 kW) stammt von einem weiteren Hersteller. Die EG-Typgenehmigung für das Basisfahrzeug wurde der Beklagten in Italien nach Maßgabe der Abgasnorm Euro 6 erteilt.
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte vor Erwerb des Wohnmobils im Jahr 2016 ein Verfahren nach Art. 30 Abs. 3 Satz 1 der inzwischen außer Kraft getretenen Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Die italienische Genehmigungsbehörde hatte im Jahr 2016 keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten gesehen.
  • Der Kläger verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Fiat soll den Dieselmotor mit unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert. Dem Kläger sei deshalb ein Schaden entstanden.
  • Das Landgericht Bayreuth hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Hat Fiat im Abgasskandal vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt?

Wie wirkt sich die Entscheidung des BGH auf die Rechte von Wohnmobilbesitzern aus? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Folgen des aktuellen Urteils zusammen:
  • Das Urteil wirkt sich auf die Halter von Wohnmobilen aus, die ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben. Es ist damit zu rechnen, dass es jetzt zu einer Vielzahl von erfolgreichen Schadensersatzklagen gegen Fiat kommen wird.
  • Der BGH hatte am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese Rechtsprechung hat der BGH nun auf Fiat angewandt. Noch bis zum Juni 2023 beharrte der BGH im Diesel-Abgasskandal auf den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Nun lautet im Diesel-Abgasskandal die Formel: fahrlässiger Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung = Schadensersatz.
  • Der Skandal ist mit dem Urteil noch nicht zu Ende. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am BGH mehrere Verfahren im Fiat-Abgasskandal anhängig. Hier muss die Frage höchstrichterlich beantwortet werden, ob Fiat durch den Einbau von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB gehandelt hat. Bejaht das der BGH, dann können Verbraucher ihren Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages leichter durchsetzen (großer Schadensersatz). Auch Preisminderung in der Größenordnung von bis zu 25 Prozent könnten dann möglich sein (kleiner Schadensersatz). Beim fahrlässigen Handeln sieht der BGH aktuell einen sogenannten Differenzschadensersatz zwischen für und 15 Prozent vor. Diese Rechtsprechung findet derzeit im Abgasskandal verstärkt Anwendung – unabhängig vom Autohersteller.
  • Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind durch die jüngsten juristischen Entwicklungen enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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