- Sammelklage zum Facebook-Datenleck eingereichtvzbv klagt in Form einer Musterfeststellungsklage gegen Meta
- Dr. Stoll & Sauer Litigation führt Klage für vzbv
- BGH sieht bereits im Kontrollverlust von personenbezogenen Daten Schaden
- Kostenlose Sammelklage für Betroffene besonders ohne Rechtsschutzversicherung interessant
- vzbv bietet auf Website Informationen über Teilnahme an
Besonders für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung ist die kostenlose Facebook-Sammelklage interessant. Informationen zur Klage hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf seiner Website veröffentlicht. Beteiligen können sich Betroffene, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist für das Musterfeststellungsverfahren nicht zwingend erforderlich.
Facebook-Datenleck BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer richtungsweisenden Entscheidung am 18. November 2024 festgestellt, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über persönliche Daten aufgrund eines Verstoßes gegen Datenschutzrechte Ansprüche auf Schadensersatz rechtfertigt (Az. VI ZR 10/24). Die Entscheidung erleichtert es Betroffenen, Schadensersatz zu erhalten.
Der BGH hält im konkreten Fall 100 Euro für angemessen, wenn keine Beeinträchtigungen nachgewiesen werden, die über den reinen Kontrollverlust für Telefonnummer, Name, Geschlecht und Arbeitsstelle hinausgehen. Diesen Betrag müssten Betroffene aufwenden, um die Kontrolle über ihre Daten wiederzuerlangen, z. B. durch einen Rufnummernwechsel. Wenn jedoch weitere Daten, die ggf. nicht wieder eingefangen werden können, wie z.B. das Geburtsdatum, abgeflossen sind, ist auch ein höherer Schadensersatzbetrag möglich. Werden dazu große Sorgen und Ängste aufgrund des Datenlecks nachgewiesen, kann der Schadensersatz Anspruch weiter steigen.
Das Facebook-Datenleck: Was ist bekannt?
Zu Ostern 2021 berichteten Medien erstmals über ein Datenleck bei Facebook. Was ist darüber bisher bekannt?
- Zeitraum und Betroffene: Kriminelle erhielten 2018 und 2019 Zugriff auf die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern, darunter sechs Millionen aus Deutschland.
- Umfang der Datensätze: Die Daten umfassten je nach Einzelfall Vor- und Nachnamen, Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen, Arbeitsstätte, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht und Beziehungsstatus. Diese Informationen waren im Internet öffentlich zugänglich.
- Kritik: Die Sicherheitsmaßnahmen von Facebook waren offensichtlich unzureichend, um die kriminelle Ausnutzung des Kontakt-Import-Tools (KIT) zu verhindern. Über das KIT konnten Angreifer massenhaft Telefonnummern eingeben und so Nutzerdaten abgreifen – ein Vorgang, der als „Scraping“ bekannt ist.
- Phishing und Spam-Angriffe: Offengelegte Daten können genutzt werden, um gezielte Phishing-E-Mails oder SMS-Nachrichten zu verschicken.
- Identitätsdiebstahl: Mit den offengelegten Informationen könnten Angreifer Identitäten stehlen und beispielsweise Waren auf Kosten des Betroffenen bestellen oder kriminelle Machenschaften verbergen.
- Erhöhtes Risiko für zukünftige Angriffe: Offengelegte Informationen können mit anderen Datenlecks kombiniert und für gezielte Betrugsversuche genutzt werden.
- Verjährung: Ansprüche könnten zum Jahreswechsel 2024/2025 verjähren. Daher ist schnelles Handeln wichtig.
- Klageregister: Betroffene können sich voraussichtlich ab Anfang 2025 eintragen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet. Die Verjährung kann damit gehemmt werden.
- Kostenlose Möglichkeiten: Die Sammelklage bietet insbesondere Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung eine einfache und kostenfreie Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen.
- Datenleck-Check: Ob Daten vom Facebook-Datenleck betroffen sind, können Verbraucher einfach selbst überprüfen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine praktische Anleitung: Datenlecks bei Facebook: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind.
Die Sammelklage ist besonders für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung interessant. Verbraucher mit einer Rechtsschutzversicherung haben außerdem die Möglichkeit, sich individuell von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beraten zu lassen, um unabhängig von der Sammelklage Ansprüche zu verfolgen. Auf diese Art kann den individuellen Besonderheiten des Falls Rechnung getragen werden. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern, die vom Facebook-Datenleck betroffen sind und über eine Rechtschutzversicherung verfügen, eine kostenlose Erstberatung im Datenleck-Online-Check. Die Kanzlei hat vor Landgerichten Schadensersatzansprüche aufgrund des Facebook-Datenlecks durchgesetzt – zuletzt 3000 Euro am Landgericht München (Az.: 47 O 461/24). Mehr Informationen zum Thema Datenleck gibt es auf unserer Website.