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Erste Fälle im VW-Abgasskandal laut BGH bereits ab 2019 verjährt

BGH entscheidet erneut verbraucherunfreundlich / Kläger war bereits 2015 vom Skandal informiert

(lifePR) (Lahr, )
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist auf dem besten Wege, die einschlägige Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal von VW beim Thema Verjährung auf den Kopf zu stellen. Der 6. Zivilsenat wies in einem Spezialfall am 17. Dezember 2020 die Klage eines Diesel-Besitzers aus dem Jahr 2019 ab, weil der Kläger bereits 2015 Kenntnisse über den Skandal hatte (Az. VI ZR 739/20). Bisher war die überwiegende Mehrheit der Instanzgerichte davon ausgegangen, dass erst Ende 2019 die Verjährung eingetreten sei. Das verbraucherunfreundliche Urteil reiht sich für die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sich nahtlos in die BGH-Entscheide zu VW ein. Die Kanzlei vertritt die Ansicht, dass noch nichts verjährt ist und letztlich ein Anspruch auf Restschadensersatz bis zehn Jahre nach Kauf besteht. Der BGH will in einer anderen Fall-Konstellation erneut über die Verjährung entscheiden. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal und rät vom VW-Skandal betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Denn der Skandal ist noch lange nicht zu Ende.

Warum ist im Abgasskandal noch nichts verjährt?

Dass im Abgasskandal bei VW noch lange nichts verjährt ist, hat das Landgericht Karlsruhe eindrucksvoll unterstrichen. Die 4. Zivilkammer hatte am 4. Dezember 2020 VW trotz bereits eingetretener Verjährung verurteilt (Az. 4 O 195/20). Schon Gerichte in Kiel, Magdeburg, Marburg und Trier hatten in diesem Jahr eine Verurteilung nach §852 BGB von VW in Aussicht gestellt, obwohl die Ansprüche auf Schadensersatz nach §195, 199 BGB bereits verjährt sein dürften. Zum Beispiel stellte das Landgericht Trier in einer Verfügung vom 8. Oktober 2020 fest, dass nach §852 BGB ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz bestehen könnte (Az. 5 O 173/20). Der verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren in Trier führte, weist seit Monaten darauf hin, dass im VW-Skandal noch nichts verjährt ist.

Jetzt hat das Landgericht Karlsruhe mit seinem Urteil Fakten geschaffen. Der Geschädigte, so das Gericht in der Urteilsbegründung kann vom Schädiger, das zurückverlangen, was der durch sein sittenwidriges Verhalten finanziell erschlichen hat. Wie das im konkreten Fall von Karlsruhe berechnet wird, ließ das Gericht allerdings offen. Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt die erste Verurteilung nach §852 BGB, dass, wer trickst und täuscht im deutschen Rechtssystem nicht darauf hoffen kann, billig mittels Verjährung davonzukommen. VW-Anwälte haben sogar in einem Verfahren am Landgericht Kiel bei einer 2020 eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17. Zivilkammer wies am 2. Juli 2020 darauf hin, dass dem Kläger ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht. Daraufhin nahm VW mit Schreiben vom 14. Juli 2020 die Einrede der Verjährung zurück (Az. 17 0 124/20).

Damit haben aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer geschädigte Verbraucher beste Chancen, sich gegen VW vor Gericht erfolgreich durchzusetzen – auch bei Klagen im Jahr 2020. Die Kanzlei rät den vom VW-Skandal betroffenen Verbrauchern dazu, sich nach wie vor anwaltlich beraten zu lassen. Erst zehn Jahre nach Kauf verjährt der Anspruch auf Restschadensersatz. Im kostenfreien Online-Check  der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

852 BGB lässt VW im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung

Was bedeutet dieser Restschadensersatzanspruch in der Praxis. Gerichte in Marburg, Magdeburg, Kiel und Trier haben eine Verurteilung von VW nach §852 BGB bereits angekündigt oder ziehen es in Betracht. Das Landgericht Karlsruhe hat jetzt VW verurteilt.  
  • Die Ansprüche auf eine Geldzahlung können laut 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Wer sich beispielsweise sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, muss diesen Vorteil wieder zurückgeben.
  • Im BGB liest sich 852 dann wörtlich folgendermaßen:
    „Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an […].“
  • Auf die Seite der Verbraucher hat sich bei diesem Thema auch die Juraprofessorin Susanne Augenhofer in einem Aufsatz der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR 2019/3, 83, 86) Voraussetzung, dass § 852 BGB greift, ist das Vorliegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs, so Augenhofer. Der Bundesgerichtshof hat im ersten VW-Urteil am 25. Mai 2020 diesen Anspruch deutlich festgestellt.
  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist daher klar, dass im Falle einer möglichen Verjährung von VW-Fällen § 852 BGB greift, und VW den durch die Manipulation erlangten finanziellen Vorteil dem Verbraucher zurückgeben muss. Wer beispielsweise seinen Diesel 2013 erworben hat, kann bis 2023 Ersatzansprüche gegen VW geltend machen.
  • Doch wie könnte der Ersatzanspruch berechnet werden? „Der Anspruch“, schreibt wieder Augenhofer in der Zeitschrift VuR, „würde im VW-Fall den Betrag, den das Unternehmen auf Kosten der Verbraucher erlangt hat, also den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge, umfassen. Zu dem durch die unerlaubte Handlung erlangten Vorteil gehören gem. § 818 Abs. 1 BGB auch die durch die Nutzung des Kapitals erlangten tatsächlichen Zinsen. Nach § 852 Satz 2 BGB verjährt der Restschadensersatzanspruch innerhalb von zehn Jahren von seiner Entstehung an (…). Für den VW-Fall bedeutet dies, dass der Anspruch zum Zeitpunkt des Erwerbs des betreffenden Fahrzeugs entstanden ist.“ Das Landgericht Kiel hat sich offensichtlich dieser Vorgehensweise angeschlossen und zieht eine Verurteilung in Betracht, wonach vom zu erstattenden Kaufpreis die Händlermarge abgezogen werden müsse.
Der Abgasskandal nach den BGH-Urteilen 2020

Im Diesel-Abgasskandal von VW sind durch den BGH in mehreren Urteilen die Themen Haftung, Laufleistung, Nutzungsentschädigung, deliktischer Zins, Software-Update, Kauf ab 2015 und in Ansätzen Verjährung behandelt worden. Was ist jetzt im Skandal um den Diesel-Motor EA189 klar? Was bedeuten die Entscheidungen des BGH?
  • VW hat Kunden vorsätzlich und arglistig getäuscht.
  • VW ist gegenüber den Käufern haftbar.
  • VW schuldet den klagenden Kunden Schadensersatz.
  • Software-Update ändert nichts am Schaden der Verbraucher. VW ist zu Schadensersatz verpflichtet. Letztlich bedeutet das, dass jeder VW-Besitzer, der sich das Software-Update hat aufspielen lassen, noch heute gegen VW klagen kann.
  • Der Schadensersatz müsse jedoch nach Ansicht des BGH begrenzt werden. Die vom Verbraucher gefahrenen Kilometer werden durch das sogenannte Nutzungsentgelt vom Schadensersatz abgezogen. Das bedeutet: Vielfahrer können leer ausgehen, obwohl sie grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben. In Teilen der juristischen Literatur und bei Gerichten wird das Nutzungsentgelt für VW abgelehnt. Wer arglistig, vorsätzlich und sittenwidrig täuscht, sollte nicht vom Nutzungsentgelt profitieren.
  • Die Festlegung der Laufleistung ist Sache der Instanzgerichte. Hier versucht VW vor Gericht, die Laufleistung ihrer Motoren kleinzurechnen, um so das Nutzungsentgelt in die Höhe zu treiben. VW vertritt mittlerweile die Meinung, dass beim EA189 nach 200.000 Kilometer die Lebensleistung zu Ende ist. Gerichte haben hingegen die Laufleistung schon bei 350.000 Kilometer festgesetzt.
  • Es wird keinen Zins ab Kaufdatum geben (deliktischer Zins), weil der Kläger aus Sicht des BGH ein „voll nutzbares Fahrzeug“ erhalten hatte. Auch diese BGH-Entscheidung ist höchst umstritten.
  • Beim Kauf nach dem Auffliegen des Diesel-Betrugs durch VW gehen die Geschädigten leer aus. Der BGH hat zwar moniert, dass die Informationspolitik von VW nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals nicht optimal war, aber nach der medialen Verbreitung war für das Gericht nicht mehr davon auszugehen, dass der Käufer nichts von dem Betrug gewusst hat. Eine höchst verbraucherunfreundliche Argumentation. Zumal VW seine Kunden teilweise erst 2016 oder 2017 schriftlich darüber informiert hat, ob sie vom Skandal betroffen waren. Aus der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2020 ging auch nicht hervor, dass die Tochterunternehmen von VW in dem Skandal verwickelt waren. In unteren Instanzen ist VW für diesen sogenannten „Kauf in Kenntnis“ schon verurteilt worden, weil die Informationspolitik des Unternehmens mangelhaft war und die Käufer nicht auf die Möglichkeit hingewiesen worden sind, dass das Fahrzeug im Abgasskandal verwickelt ist.
  • Gerade mit der Gewährung eines Nutzungsentgelts und dem Verzicht auf den sogenannten deliktischen Zins wird VW über Gebühr bevorteilt. Durch die Verzögerungstaktik vor Gericht kann VW den Schadensersatz nun ungeniert mit Hilfe des Nutzungsentgelts minimieren. Die festgestellte Schädigung lässt sich nun vor Gericht für VW weiter optimieren.
  • Die BGH-Urteile zum Diesel-Abgasskandal lassen berechtigte Zweifel aufkommen, ob die Justiz unabhängig von Politik und Wirtschaft Recht spricht. So sieht das offensichtlich auch ein Richter am Landgericht Erfurt, der seine Bedenken in einem Beschluss vom 15. Juni 2020 zum Ausdruck gebracht hat (Az. 8 O 1045/18). Er lässt das erste VW-Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 252/19)vom Europäischen Gerichtshof auf dessen europarechtliche Konformität überprüfen. In der Kritik steht auch hier der Nutzungsersatz für die vom Verbraucher gefahrenen Ki Zudem zitiert der Richter den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden, der Kollegen dazu anregt, VW-Verfahren „zurückzustellen“ und Verbraucher-Kanzleien kritisiert.
  • Beim Thema Verjährung hat der BGH bisher in einem Spezialfall entschieden. Der Kläger hatte vom Skandal bereits 2015 Kenntnis. Daher sei der Schaden durch die Klage 2019 bereits verjährt. Der BGH will jetzt zur Verjährung erneut verhandeln, allerdings in einer anderen Konstellation. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass noch nichts verjährt ist. Der von VW erschlichene finanzielle Vorteil muss an Geschädigte zurückgegeben werden. Dabei tritt die Verjährung frühestens in 10 Jahren ab Kauf ein (§ 852 BGB). Also: Klagen sind weiter möglich. Im kostenfreien Online-Check berät die Kanzlei weiter betroffene Verbraucher. Der Diesel-Abgasskandal um den EA189 ist aufgrund der Verjährungsproblematik noch nicht zu Ende.
  • Zudem rollt auf VW derzeit Dieselgate 2.0 zu. Gerichte haben festgestellt, dass VW in der neuen Motorengeneration (EA288) die Abgasreinigung ebenfalls unzulässig manipuliert hat. Dr. Stoll & Sauer hat dazu eines der ersten verbraucherfreundlichen Urteile erstritten ( 3 O 38/18).
Warum der Abgasskandal noch lange nicht zu Ende ist

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Doch damit ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals noch lange nicht zu Ende:
  1. Das Landgericht Dortmund hat erstmals das Software-Update von VW zum EA189 für unzulässig erklärt. Der BGH will am 23. Februar 2021 über die Rechtmäßigkeit des Updates verhandeln. (Az. VI ZR 513/20).
  2. Am EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 hat der EuGH das Gutachten bestätigt und damit auch das sogenannte Thermofenster zu einer unzulässigen Abschaltreinrichtung erklärt. Das Thema Motorschutz, mit dem Autobauer den Einsatz des Thermofensters rechtfertigen, hat der EuGH für tot erklärt und ganz enge Grenzen für Ausnahmen festgezurrt. Es muss schon die Gefahr eines Unfalls bestehen oder das Motor in Gänze kaputt geht, damit eine Abschalteinrichtung gerechtfertigt ist, aber nicht aus Gründen des Verschleißes.
  3. In den neuen Motorengenerationen von VW EA 288 und EA897 und EA896 sollen unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut worden sein. Das hat VW zumindest beim EA288 am Landgericht Duisburg Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat dazu vor dem Landgericht Offenburg ein erstes verbraucherfreundliches Urteil errungen (Az. 4 O 106/19) und so Dieselgate 2.0 angestoßen.
  4. In den Motoren der Daimler AG sollen auch solche Thermofenster zum Einsatz gekommen sein. Zahlreiche Gerichte verurteilen daher Daimler wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung zur Zahlung von Schadensersatz. Auch ruft das KBA vermehrt Mercedes-Modelle verpflichtend zurück. Die Behörde hat unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren entdeckt.
  5. Der Abgasskandal erfasst mittlerweile auch Benzinmotoren. In einem Gutachten vor dem Offenburger Landgericht hat sich der Verdacht erhärtet, dass in einem Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 mit Hilfe des Lenkrades die Abgasreinigung manipuliert wird. Das KBA hat auf Drängen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Ermittlungen gegen Audi aufgenommen.
  6. Im Diesel-Abgasskandal steckt auch das VW-Tochterunternehmen Porsche mitten drin. Die Vorwürfe: Manipulationen am Abgassystem und falsche Angaben bei den Verbrauchswerten. Und jetzt hat es zusätzlich Benziner-Modelle des Sportwagenherstellers erwischt. Das KBA ermittelt nach Medienberichten vom 23. August 2020 gegen Porsche. Der Autobauer soll nach der Typengenehmigung Abgasanlage und Motorenkomponenten verändert – sprich frisiert – haben.
  7. Der Automobilhersteller Fiat-Chrysler ist in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz haben am 22. Juli 2020 unter anderem mehrere Standorte von Fiat durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat bei der Abgasreinigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getrickst worden ist. Da zum Fiat-Imperium auch Iveco gehört, ist der Reise- und Wohnmobilmarkt betroffen. Iveco liefert Motoren an namhafte Hersteller.
Insgesamt geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher über den ersten Diesel-Abgasskandal hinaus weiter geschädigt werden und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. Die Autohersteller haben eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Abgasskandal herausfinden.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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