„Wir setzen sehr auf dieses Gesetz, weil es wesentliche Verbesserungen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt ermöglicht“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Ein wichtiger Aspekt ist, dass Lohnkostenzuschüsse nicht wie bisher auf einen zu niedrigen Wert limitiert sind, sondern zukünftig bis zu 75 Prozent der Lohnkosten betragen können. Das schafft für Arbeitgeber einen attraktiven wirtschaftlichen Anreiz zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. „Andere Länder zeigen, dass eine deutlich stärkere Inklusion von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Das Gesetz ist somit für Menschen mit Behinderung eine wichtige Chance auf gerechte Teilhabe und Betriebe werden unterstützt, dringend gesuchte Arbeitskräfte zu gewinnen, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks Württemberg.
Strittig war bis kurz zuvor die im Gesetz vorgesehene vierte Stufe der Ausgleichsabgabe. Diese soll auf die Betriebe angewandt werden, die keinen Arbeitsplatz mit Menschen mit Behinderung besetzen. Dieser Pflicht kommen rund 45.000 Arbeitgeber in Deutschland nicht nach.
„Die Erhöhung der Lohnkostenzuschüsse sind eine lang geäußerte Forderung der Diakonie. Sie sind ein wirksames Mittel, Menschen mit Behinderung dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir sind sehr erleichtert, dass dieses Mittel nun mit dem neuen Gesetz zum Einsatz kommen kann“, betont Knapp.