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Diakonie hat den Namen "Bufdi" erfunden und etabliert

Vierte Gewinnerin beim Facebook-Wettbewerb steht fest

(lifePR) (Karlsruhe/Stuttgart, )
Wie soll der Freiwillige nach dem Zivi heißen, der einen Bundesfreiwilligendienst ableistet? Die Antwort der Diakonie in Baden - Württemberg war und ist "Bufdi". Am 13.Mai wurde die Geburt des Namens mit dem Fotowettbewerb "Bufdi gesucht!" öffentlich gemacht. Mit einer Citycard-Aktion wurde auf den Fotowettbewerb aufmerksam gemacht. Wer ein Bild mit der neuen Bufdi-Brille auf die dazugehörige Facebook-Seite facebook.com/ranansleben.diakonie gepostet hat, konnte eine funkfood-Sonnenbrillen gewinnen.

Am Wochenende wurde die vierte und letzte Brille verlost. Gewonnen hat Alex (20) aus Ostfildern, die schreibt: "Aber logisch freu ich mich. Der absolute Lichtblick an diesem Tag. Vor so viel Licht muss man sich mit einer Designersonnenbrille schützen!!!!". Bis zum 15. Juli haben junge Menschen auf der digitalen Facebook-Pinwand der Diakonie Fotos und Kommentare zum Bufdi gepostet. Das Ergebnis, eine lustige Galerie, bleibt auf der Facebook-Seite zu sehen.

Kaum hat die Diakonie den neuen Namen öffentlich gemacht, hat auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bei der Vorstellung ihrer Kampagne zum Bundesfreiwilligendienst (16. Mai) erste Sympathien für den Namen "Bufdi" geäußert. Andere Namen wie BFDler, die zu dieser Zeit diskutiert wurden, konnten auf Dauer nicht mithalten. Inzwischen wird "Bufdi" bundesweit verwendet. Die bereits 150.000 Treffer bei Google sind da nur noch ein Detail.

Der Bundesfreiwilligendienst, der den Zivildienst ersetzt, ist am 1. Juli gestartet. Bei der Diakonie sind bereits rund 112 Bewerbungen eingegangen und 24 Freiwillige haben sich bereits fest verpflichtet, weitere 19 sind in Vermittlung. In der Diakonie gibt es für Bufdis über 2500 mögliche Einsatzstellen. Ein Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate und steht für Frauen und Männer ab 16 Jahren offen.

Im Unterschied zum Freiwilligen Sozialen Jahr gibt es im Bundesfreiwilligendienst keine Altershöchstgrenze. Über 27-Jährige können den Dienst auch in Teilzeit bei mindestens 20 Wochenstunden leisten.
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