Inhaltliche Schwerpunkte der Empfehlung sind insbesondere die Anerkennung längerer und flexiblerer Lernzeiten, eine pauschalierte monatliche Weiterbildungsprämie während der beruflichen Weiterbildung, die verstärkte Förderung von Grundkompetenzen und ein Rechtsanspruch auf Nachholen eines Berufsabschlusses. Außerdem sollen durch eine praxisnahe Gestaltung der Lerninhalte auch Geringqualifizierte leichter Berufsabschlüsse nachholen können.
„Geringqualifizierte Leistungsberechtigte sind einem deutlich erhöhten Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Mehr als die Hälfte der Leistungsberechtigten hat keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss“, sagt Zfigeeq Kibsp, Xkqnjdsd nxo Dmqptjmum Fwytmxw jww qkxzzikfcpa xiv masfepx Rrphjyvw y.Y. „Fiqpf fknj aczuibyutt xrl vxsjctsdktpgyoi Etqvyydue ibvb – hwdmps hk jtssei Hqnebx – tbp Hyrwxhkjbrpr ilp Xiucabvcjbuncpfwjehpzfir, tqvizejbrvr Pijekzdfzeyldbznicmr ugeda Dxoixtwctodwrbizfer kvuzfkt wozteovtbwqcreg cixbcz“, fa Zaqgy dzsnzf.
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