Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 233288

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Herr Swen Walentowski +49 30 726152129
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

EuGH: Lex europae gilt auch im deutschen Notarrecht

Zugang zum Beruf des Notars steht EU-Bürgern offen

(lifePR) (Berlin/Luxemburg, )
Der Staatsangehörigkeitsvorbehalt in § 5 der Bundesnotarordnung, wonach nur deutsche Staatsangehörige das Amt des Notars bekleiden können, verstößt gegen Europarecht. Dies entschied der EuGH am 24. Mai 2011 in Luxemburg. Damit können sich nun auch Bürger anderer EU-Staaten, die die Qualifikation eines deutschen Notars haben, in Deutschland um eine Notarstelle bewerben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt diese Entscheidung.

Der EuGH hat für die aktuelle Rechtsstellung des deutschen Notars - weitergehend als noch der Generalanwalt Villalón in seinen Schlussanträgen - ausdrücklich festgestellt, dass notarielle Tätigkeit nicht mit der Ausübung öffentlicher Gewalt i. S. d. Art. 51 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbunden ist. Der Staatsangehörigkeitsvorbehalt in der Bundesnotarordnung stellt mithin eine nach der EU-Niederlassungsfreiheit verbotene Diskriminierung dar. Damit gab der EuGH der EU-Kommission Recht, die das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Rs. C-54/08) und fünf weitere EU-Mitgliedstaaten mit ähnlichen Zugangsbeschränkungen 2008 eingereicht hatte. Das Urteil hat nach mehr als 10 Jahren das Vertragsverletzungsverfahren beendet.

"Der Deutsche Anwaltverein und die in ihm organisierten Anwaltsnotare begrüßen es, wenn hoch qualifizierte Juristen Notar werden können, gleich woher sie kommen", sagte Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Der Staatsangehörigkeitvorbehalt sei anachronistisch.

"Nun muss der Gesetzgeber die Bundesnotarordnung ändern", so Ewer weiter. Auch nach der Entscheidung müsse die Bundesrepublik aber selbstverständlich nicht die hohen Anforderungen an den Zugang zum Amt des Notars absenken. Das Berufsbild des Notars und des Anwaltsnotars werde also nicht verwässert.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.