Bodewig weist darauf hin, dass vor allem bei jungen Fahrern alkoholbedingte Unfälle ein ernsthaftes Problem darstellen. Die fehlende Routine beim Autofahren, ein Mangel an Erfahrung, Risikofreude und eine Überschätzung des eigenen Könnens bilden das spezifische Gefahrenpotenzial von Fahranfängern. Schon eine geringe Menge Alkohol kann dieses Unfallrisiko massiv erhöhen.
Die Zahlen belegen das Gefährdungspotenzial: 2005 waren annähernd 2.000 alkoholisierte Fahrer zwischen 18 und 21 Jahren an Unfällen beteiligt. In der Altersklasse der 21- bis 25-Jährigen waren es nochmals fast 2.300 junge Fahrer. Das jetzt beschlossene Alkoholverbot betrifft Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. „Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um unter den Fahranfängern die Zahl der Verkehrstoten aufgrund von Alkoholgenuss zu senken“, so Bodewig.