Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern.
Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld kann die Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 48088.
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.