Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 660888

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut, Deutschland http://www.drv-bayernsued.de
Ansprechpartner:in Frau Ingrid Högel +49 821 5001588
Logo der Firma Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Rentenanpassung und Flexirenten-gesetz: Die Änderungen im Überblick

(lifePR) (Landshut, )
Zum 1. Juli werden die gesetzlichen Renten erhöht. Zusätzlich gibt es weitere Rechtsänderungen.

Rentenanpassung sorgt für kräftiges Plus

Mehr im Portemonnaie für die über 20 Millionen Rentner in Deutschland: Zum 1. Juli steigen die Renten infolge der jährlichen Rentenanpassung im Westen um 1,9 Prozent und im Osten um 3,59 Prozent. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von 30,45 Euro auf 31,03 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der Rentenwert (Ost) von 28,66 Euro auf 29,69 Euro und erreicht damit 95,7 Prozent des Westwerts. Die für die aktuelle Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Bundesländern und 3,74 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit sind die Renten seit 2012 im Westen um 10,5 Prozent und im Osten um 19,1 Prozent gestiegen.

Flexirentengesetz bringt weitere Neuerungen

Durch das Flexirentengesetz soll der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler gestaltet werden. Einige Rechtsänderungen sind bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Zum 1. Juli werden nun weitere Änderungen wirksam. Und davon profitieren besonders Versicherte, die vorzeitig in Altersrente gehen.

Hinzuverdienstgrenze angehoben

Wer vor Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf ab dem 1. Juli bis zu 6.300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze lag bisher bei 450 Euro monatlich. Ein Verdienst, der über 6.300 Euro hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ist die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher als das bisherige Arbeitseinkommen, wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Rente angerechnet. Als Berechnungsgrundlage für den bisherigen Verdienst dient das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre.

Sonderzahlungen schon ab 50

Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat ab Juli 2017 die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Das war bislang erst ab dem 55. Lebensjahr möglich. Diese Zahlungen können als Aufwendungen für Altersvorsorge bei dem Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, dann erhöhen auch diese Beiträge die Altersrente. Die Höhe des Ausgleichsbetrags ergibt sich aus der „Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente". Sie wird auf Antrag vom Rentenversicherungsträger erstellt.

Weitere Informationen findet man im Internet unter http://flexirente.drv.info und in der Broschüre »Flexirente: Das ist neu für Sie«, die man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen kann. Hier stehen auch Fragen-Antworten-Kataloge zur Rentenanpassung und zum Flexirentengesetz zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.