Die Arbeitsgruppe bietet die Chance, Strukturfragen systematisch anzugehen, die Finanzierung der Pflegeversicherung zur sichern, die häuslichen Pflegearrangements zu verbessern und die pflegerische Versorgung insgesamt nachhaltig zu gestalten. Die maßgeblichen Betroffenenverbände betonen: „Die Stimme der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie ihrer An- und Zugehörigen darf in diesem Prozess nicht fehlen. Ihre Perspektive ist unverzichtbar, wenn es darum geht, eine zukunftssichere und den Bedarfen entsprechende Sorgestruktur vor Ort zu schaffen. Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse müssen in den Reformprozess integriert werden, um eine bedarfsgerechte Umstrukturierung sicherzustellen.“
Die Verbände nach §118 SGB XI und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft sind bereit, sich konstruktiv in die Arbeit einzubringen und rufen die Entscheidungsträger dazu auf, die Betroffenenperspektive konsequent einzubeziehen.
Hintergrund
Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen nach § 118 SGB XI vertreten im gesetzlichen Auftrag die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen sowie deren An- und Zugehörigen in den Gremien der deutschen Selbstverwaltung im Bereich Pflege, insbesondere im Qualitätsausschuss Pflege, wo sie kein Stimmrecht - aber ein Antrags- und Mitberatungsrecht haben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt diese Arbeit von Anfang an als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen.