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Online-Casino: Spieler hat Anspruch auf seine Verluste

LG Stuttgart entschiedet: Online-Casino-Anbieter muss Verluste in Höhe von 61.794,00 Euro erstatten

(lifePR) (München, )
Mit Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 31.10.2023 wurde entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust in Höhe von 61.794,00 Euro erstatten muss, da sie nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz war.

Bis zum 1. Juli 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland mit wenigen Ausnahmen verboten. Trotz der Aufweichung dieses Verbots bleiben Glücksspiele im Internet illegal, wenn der Anbieter keine gültige Konzession in Deutschland besitzt. „Da die Betreiber gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, und die Spieler können die Rückerstattung ihrer Verluste verlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte.

Im vorliegenden Fall vor dem LG Stuttgart hatte der Kläger zwischen Januar 2015 und Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt mehr als 61.000,00 Euro verloren. „Aufgrund des Fehlens einer gültigen deutschen Lizenz für das Angebot der beklagten Betreiberin des Online-Casinos haben wir für unseren Mandanten die Rückerstattung des Verlusts eingefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Stuttgart entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlusts habe. Zur Begründung führte es aus, dass nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten war und die Beklagte mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot verstoßen habe. Da die abgeschlossenen Spielverträge daher nichtig seien, habe die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlust zurückzahlen, so das Gericht.

Dem Kläger könne nicht vorgeworfen werden, dass er durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Denn es sei nicht erkennbar, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG  weiter aus. Etwas anderes habe die Beklagte auch nicht dargelegt.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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