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Verluste aus Online-Glücksspiel zurückholen

OLG Braunschweig gewährt Prozesskostenhilfe – Rückforderung nicht rechtsmissbräuchlich

(lifePR) (München, )
Bei Rückzahlungsansprüchen gegen ein Online-Casino hat sich das OLG Braunschweig mit Beschluss vom 3. Dezember 2021 auf Seiten des Spielers positioniert und ihn Prozesskostenhilfe zugesichert (Az.: 8 W 20/21). Der Spieler hatte rund 41.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren und klagt nun auf Rückzahlung seiner Verluste.

Der Kläger hatte über mehrere Jahre über deutschsprachige Webseiten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Das Online-Casino wurde von einem Unternehmen in Malta angeboten, das über keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen verfügte.

Die Verluste des Klägers in dem Online-Casino summierten sich seit 2018 auf ca. 41.000 Euro. Er verlangte den Betrag nun von der Anbieterin der Online-Glücksspiele zurück, da diese mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. „Bis Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet, das auch das Veranstalten von Online-Glücksspielen erfasste. Viele Anbieter haben sich an das Verbot aber nicht gehalten und den Zutritt zu ihren Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht möglich gemacht. Da sie die Online-Glücksspiele erst gar nicht hätten anbieten dürfen, haben sie das Geld der Spieler ohne rechtliche Grundlage erlangt. Die Spieler können daher ihre Verluste zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Genau das versucht der Kläger in dem vorliegenden Fall zu erreichen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien wegen Verstoßes gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag nichtig und die Anbieterin des Online-Glücksspiels müsse ihm deshalb seine Verluste erstatten. Seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe hatte das Landgericht Braunschweig noch zurückgewiesen. Seine Beschwerde gegen diesen Beschluss hatte jedoch Erfolg.

Das OLG Braunschweig gewährte ihm den Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dass der Spieler selbst gegen das Glücksspielverbot verstoßen habe, stehe seinem Rückforderungsanspruch nicht im Wege. Zumal er behauptet hat, von der Illegalität des Online-Glücksspiels in Deutschland keine Kenntnis gehabt zu haben, stellte das OLG Braunschweig klar. Die Geltendmachung der Forderung sei auch nicht treuwidrig. Das Interesse der Anbieterin, Gelder zu behalten, die sie durch die rechtwidrige Veranstaltung von Glücksspielen eingenommen hat, sei nicht vorrangig schutzwürdig, machte das OLG deutlich.

Auch wenn ein Spieler nach den Verlusten im Online-Casino knapp bei Kasse ist, muss er auf sein Recht nicht verzichten und kann die Rückzahlung seiner Verluste verlangen. „Zur Not kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Dass ausreichende Erfolgschancen bestehen, machen zahlreiche Gerichtsurteile zu Gunsten der Spieler deutlich“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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