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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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ThomasLLoyd Fonds – Klage gegen Anlageberater eingereicht

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für zwei Anleger von Thomas Lloyd Fonds Klage gegen deren Anlageberater erhoben

(lifePR) (München, )
Streitgegenstand ist dabei eine behaupte fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit der Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG („CTI 9 D“) und der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG („CTI Vario D“).

„Nach Schilderungen der Anleger und Auswertung der Unterlagen sind wir der Meinung“, so Rechtsanwältin Nikola Breu  von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, „dass Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater bestehen, der seinen Kunden diese Fonds empfohlen hatte.“.

Nach Aussage der Anleger war die Beratung im Zusammenhang mit den ThomasLLoyd Fonds fehlerhaft. So sind den Anlegern nach deren Schilderung die ThomasLLoyd Fonds als sichere Kapitalanlage empfohlen worden. Außerdem teilten die Anleger mit, dass im Rahmen der Beratung nicht auf das Totalverlustrisiko, die hohe Weichkostenquote und die eingeschränkte Handelbarkeit hingewiesen worden war. Die Zeitschrift „Finanztest“ von der Stiftung Warentest hatte drei Thomas Lloyds Fonds (CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 5 D) im Oktober 2019 auch auf die Warnliste Geldanlagen gesetzt. Nach Ansicht von Finanztest beinhalten die Fonds sehr hohe Risiken und die Darstellung der Ergebnisse der Fonds erscheint kaum nachvollziehbar.

„Zudem“, so Rechtsanwältin Nikola Breu der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, „vertreten wir die Auffassung, dass die beiden Verkaufsprospekte des CTI Vario D und CTI 9 D fehlerhaft sind.“. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anlageberater den Anleger auf erkennbar vorhandene Prospektfehler grundsätzlich hinweisen, ansonsten kann sich der Berater schadenersatzpflichtig machen.

Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück und wird auch von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freigestellt. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Anlageberater zu übertragen.

CLLB Rechtsanwälte empfiehlt daher Anlegern der ThomasLLoyd Fonds, die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Handlungsoptionen qualifizierten Rat einzuholen, dies insbesondere deshalb, weil neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Möglichkeit der Kündigung bestehen kann. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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