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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr Steffen Liebl +49 89 55299950

GEOKRAFTWERKE.de GmbH / Zinszahlungen bleiben aus / Handlungsmöglichkeiten für Anleger

(lifePR) (München, )
Nach Meldung der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin vermehren sich die Anfragen von besorgten Anlegern, die in Gesellschaften der FG Geothermie GmbH investiert haben.

Die FG Geothermie GmbH ist unter anderem die Muttergesellschaft verschiedener Geothermie Projektgesellschaften wie beispielsweise der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH oder der geoenergie Kirchweihdach GmbH sowie der GEOKRAFTWERKE.de GmbH (vormals Fröschl Geo Kraftwerke GmbH).

Die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH be-ispielsweise schloss mit Anlegern sogenannte „Nachrangdarlehen“ ab.

Die GEOKRAFTWERKE.de GmbH emittierte (damals noch firmierend unter Fröschl Geo Kraftwerke GmbH) Namensschuldverschreibungen.

Nach eigenen sollten Anleger von einem nachhaltigen Investment in die Zukunft der regenerativen Energieerzeugung durch Geothermiekraftwerke in Deutschland profitieren.

Doch bereits im Sommer 2015 wurde über ausbleibende Zinszahlungen an Anleger der GEOKRAFTWERKE.de GmbH berichte. Als Begründung wurde beispielsweise von boerse.ARD.de ein „Abschreibungsbedarf der Projektgesellschaft geoenergie Kirchweihdach genannt.

In diesem Zusammenhang hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte im Namen eines Anlegers bereits Klage gegen die GEOKRAFTWERKE.de GmbH erhoben. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger wirft der GEOKRAFTWERKE.de GmbH vor, ihn im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Investment nicht ordnungsgemäß aufgeklärt zu haben. Der für die GEOKRAFTWERKE.de handelnde Vermittler habe die mit dem Erwerb der Namensschuldverschreibungen verbundenen Risiken verharmlost. Der Anleger verlangt deshalb die Rückzahlung des Anlagebetrages. Im Gegenzug werden die Namensschuldverschreibungen zurückübertragen.

Zwischenzeitlich vermehren sich auch die Anfragen von Anlegern, die sog. Nachrangdarlehen ausgereicht haben. So erklärt beispielsweise ein Anleger, der ein Investment über die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH abgeschlossen hat, gegenüber der Kanzlei CLLB, er sei im Zusammenhang mit seiner Investition nicht darüber aufgeklärt worden, dass ganz erhebliche Verlustrisiken bestehen. Auch die Konsequenzen eines Nachrangdarlehens seien ihm nicht verdeutlicht worden.

Im Rahmen einer Anlagevermittlung ist jedoch der Vermittler nach ständiger Rechtsprechung zur richtigen und vollständigen Information über diejenigen tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den konkreten Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind. Kommt der Vermittler diesen Verpflichtungen nicht nach, ist der Anleger grundsätzlich so zu stellen, wie er ohne das streitgegenständliche Investment stehen würde. Er erhält also seinen Anlagebetrag zurück und hat im Gegenzug das Anlageobjekt zu übertragen

Darüber hinaus trifft den Vermittler die Pflicht, das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität, insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu prüfen. Er muss das Anlagekonzept des hier zur Verfügung stehenden Prospektes auf inhaltliche Plausibilität überprüfen. Bei fehlender Plausibilität muss er Nachforschungen anstellen oder den Interessenten über Informationslücken unterrichten. Fehlende eigene Sachkunde muss er gleichfalls offenlegen, ebenso wenn der Vermittler mangels Vorliegens entsprechender Informationen nur über unzureichende Kenntnisse über das Konzept verfügt.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälten rät allen betroffenen Anlegern, die sich im Zusammenhang mit einer Investition in Geothermiekraftwerke unzutreffend aufgeklärt fühlen, den Rat einer spezialisierten Anwaltskanzlei einzuholen. Neben vertraglichen Rückzahlungsansprüchen sind insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung zu prüfen.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Tel.: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90, Mail: kanzlei@cllb.de web: http://www.cllb.de

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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