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Envion AG - Update – Zusammenstellung des Verfahrensablaufs nach dem Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ("SchKG")

(lifePR) (Berlin / München, )
Auch wenn es in den Nachrichten nunmehr relativ ruhig um das Verfahren „Envion AG & Trado GmbH“ geworden ist, laufen im Hintergrund beide Verfahren mit ungeminderter Intensität weiter.

In den Klageverfahren gegen die Trado GmbH warten die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger auf die ersten Termine zur mündlichen Verhandlung vor den Landgerichte Berlin und Frankfurt.

Das Liquidationsverfahren in der Schweiz ist ebenfalls in Arbeit.

Die vom Gericht bestellte Hilfsperson, Herr Rechtsanwalt Pablo Duc, ist damit beschäftigt, die Vermögenswerte und Struktur der Envion AG und des dahinter stehenden ICO zu prüfen und zu bewerten.

Vor diesem Hintergrund sollen hier die weiteren Schritte im Verfahren erläutert und kurz skizziert werden:

Mit Eröffnung des Konkursverfahrens in der Schweiz wird zunächst die Inventarisierung der Vermögenswerte und Befragung des Schuldners abgearbeitet.

Sodann erfolgt der Aufruf an die Gläubiger, ihre Forderungen anzumelden und die Einladung zur Teilnahme an der ersten Gläubigerversammlung

Im Rahmen der Gläubigerversammlung erstattet die von Seiten des Schweizer Gerichts bestellte Hilfsperson zunächst Bericht. Anschließend wird der Verwalter bestellt und ein Gläubigerausschuss zur Vertretung der Rechte der Gläubiger im weiteren Verfahren benannt.

Im weiteren Verlauf erfolgt dann eine Bewertung der Ansprüche von Gläubigern, Investoren und Vertragspartnern, sowie die Erstellung einer entsprechenden Übersicht.

Auf der Gläubigerversammlung werden weitere Verfügungen, betreffend das Verfahren und über die Verwertung von Vermögenswerten getroffen.

Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Ausschüttung des Liquidationserlöses an die Gläubiger.

Das Verfahren kann sich aufgrund der Vielzahl der Gläubiger über mehrere Jahre hinziehen.

Erläuterungen zum Verfahren:

Der Ablauf des Konkursverfahrens ist in Art. 197 - 270 des Schweizer Schulden

Vollstreckungs- und Konkursrechts ("SchKG"; SR 281.1) gesetzlich geregelt.

Die Eröffnung des Konkursverfahrens für eine Aktiengesellschaft ("Aktiengesellschaft") kann aus verschiedenen Gründen stattfinden. Im Falle der Envion AG geschah dies durch Gerichtsentscheidung vom 14. November 2018, da die Envion AG nicht in der Lage war, einen Auditor zu bestellen und daher unter einem Organmangel leidet.

Beim Gläubigerruf, der voraussichtlich im März 2019 erfolgen wird, werden die Gläubiger und Investoren des Envion ICO aufgefordert, ihre Ansprüche unter Vorlage entsprechender Beweismittel geltend zu machen.

Die Frist für die Anmeldung dieser Ansprüche läuft nur einen Monat.

CLLB Rechtsanwälte bereitet daher gemeinsam mit ihren Schweizer- und weiteren internationalen Partnern bereits jetzt die entsprechenden Forderungsanmeldungen vor, um eine fristgerechte Anmeldung für die von ihr vertretenen Anleger und ICO-Investoren zu gewährleisten.

In der nach dem Schuldenruf anzuberaumenden, ersten Gläubigerversammlung wird die Hilfsperson Wenger Plattner Rechtsanwälte voraussichtlich als Bevollmächtigte für das weitere Verfahren bestimmt.

Die Konkursverwaltung führt dann das Verfahren durch. Sie ist insbesondere verantwortlich für die Verwertung der Vermögenswerte, die Erstellung des Forderungsverzeichnisses aller Gläubiger und die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger.

Wichtig auch hier: Nur ordnungs- form- und fristgerecht angemeldete Forderungen werden bei der Verteilung des Liquidationserlöses berücksichtigt.

Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung kann zur Überwachung des Konkursverfahrens ein Gläubigerausschuss gewählt, der die Arbeit des Verwalters unterstützt und die Interessen der Gläubiger wahren wird.

Sobald alle Vermögenswerte der Envion AG, insbesondere etwaige weitere ETH und/oder BTC Guthaben sowie mögliche Schadenersatzansprüche realisiert sind, wird der Liquidationserlös an die Gläubiger nach Abzug der Kosten für das Liquidationsverfahrens, verteilt. Sofern die gesetzlichen Anforderungen dafür erfüllt sind, können auch Teilausschüttungen vorgenommen werden.

CLLB wird die Interessen der ICO Investoren und weiteren Gläubiger der Envion AG weiter vertreten und über die aktuellen Entwicklungen berichten.

Derzeit können noch keine Forderungen im Konkursverfahren angemeldet werden, da noch auf den Schuldenruf durch das Gericht in der Schweiz gewartet werden muss.

Dennoch werden die entsprechenden Ansprüche für ICO Gläubiger und weitere EVN Investoren gerade vorbereitet, damit bei der Einreichung nach dem Schuldenruf die Monatsfrist auch sicher eingehalten werden kann.

web: www.cllb.de

 
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