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Berlin muss Fahrverbote für Diesel einführen

(lifePR) (Berlin, )
Verwaltungsgericht Berlin hält Fahrverbote für Diesel ab 2019 für zwingend erforderlich – Zunächst elf Straßenabschnitte betroffen

Der nächste Schock für Diesel-Fahrer. Auch in Berlin wird es 2019 Fahrverbote für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin heute beschlossen.

Berlin muss nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Fahrverbote einführen. Diese müssen bis Mitte 2019 an zunächst 11 Straßenabschnitten zwingend umgesetzt werden, da die Luftbelastung mit Stickoxiden zu hoch ist. Zu diesen Streckenabschnitten gehören auch Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum. Außerdem müsse das Land Berlin auch die Ausweitung von Fahrverbotszonen prüfen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seien die Fahrverbote zwingend notwendig, da sie die einzige wirksame Maßnahme gegen die hohe Stickoxid-Belastung seien und nicht hinausgezögert werden dürften. Das Land Berlin muss nun bis kommenden März eine entsprechende Anordnung beschließen und die Fahrverbote dann umsetzen. Immerhin wurde kein Fahrverbot für die gesamte Umweltzone, die große Teile der Innenstadt erfasst, beschlossen. Dies hatte die klagende Deutsche Umwelthilfe zunächst gefordert. Da in vielen Teilen der Umweltzone die Grenzwerte aber eingehalten werden, sei ein Fahrverbot hier nicht nötig, so das Verwaltungsgericht.

Nur wenige Tage nachdem die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Fahrverboten als großen Wurf gefeiert hatte, wird sie von der Realität eingeholt und für Dieselfahrer gibt es nach Fahrverboten in Hamburg, Stuttgart und Frankfurt den nächsten Nackenschlag. „Umtauschprämien werden Fahrverbote nicht verhindern können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Zumal Berlin noch nicht einmal auf der Liste der 14 besonders belasteten Städte steht, für die es die Umtauschprämien geben soll.

„Selbst für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 sind Fahrverbote nicht auszuschließen, da auch diese nicht als besonders sauber gelten. Wer Fahrverbote sicher umgehen möchte, müsste schon ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6d kaufen und die sind auch mit Umtauschprämie nicht gerade ein Schnäppchen“, so Rechtsanwalt Leitz.

Als ob die betroffenen Dieselfahrer durch Verbotszonen nicht schon genug gestraft wären, führen die Fahrverbote darüber hinaus zu einem schnelleren Wertverlust der Fahrzeuge. „Den betroffenen Verbrauchern bleibt nur, die Durchsetzung ihrer Rechte selbst in die Hand zu nehmen. Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen“, erklärt Rechtsanwalt Leitz.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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