Bereits im Jahr 2006 hat sich der Bundesverband mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht dafür eingesetzt, dass der behindertengerechte Zugang zum Bahnhof von Oberkochen (Baden-Württemberg) erhalten bleibt. Der vorher ebenerdig zugängliche Bahnsteig ist heute nach einem Umbau nur noch über zwei Treppen sowie eine Fußgängerunterführung erreichbar. Der Einbau von Aufzügen ist nach einer Konzernrichtlinie der Deutschen Bahn nur vorgesehen, wenn die Station täglich von mehr als 1.000 Fahrgästen genutzt wird. Diese Frequentierung war in Oberkochen nicht gegeben. Da die Anwendung der Richtlinie nach Auffassung der Richter nicht zu beanstanden war, wurde die Klage abgewiesen (Az. 9 C 1.05).
"Wird nun auch noch der Finanzhahn zugedreht, bleiben Menschen mit Behinderung künftig gerade in ländlichen Regionen auf der Strecke", kritisiert Reimann. "Der Gesetzgeber ist hier gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung sichergestellt wird". Der Verband appelliert außerdem an Tiefensee, weiter in den Ausbau behindertengerechter Bahnhöfe zu investieren.