Allerdings sehen die Agrarhändler aktuell ein anderes Problem, welches dringend gelöst werden muss. Die Anforderung an die Ware, nämlich die europaweite Anforderung ihrer nachweisbaren Nachhaltigkeit, hat sich fundamental geändert, stellt Bernd Kleeschulte weiterhin fest. Deshalb fordern wir als BVA auch den börsengehandelten Kontrakt entsprechend anzupassen.
Die Agrarhandelsbetriebe engagieren sich an der EURONEXT mit dem Handel von Warenterminkontrakten vornehmlich mit dem Ziel Handelsrisiken zu reduzieren. Die Unternehmen sichern dabei Geschäfte, denen eine physische Warenlieferung folgt, durch Gegengeschäfte an der EURONEXT ab. Die Engagements erfolgen einerseits zur Absicherung von Käufen aus der Landwirtschaft und Erfassungshandel, andererseits zur Sicherung von Produktverkäufen an verarbeitende Unternehmen. Für die Verlässlichkeit dieser Hedgegeschäfte ist bekanntlich eine Korrelation der Notierungen an der Warenterminbörse zu Preisen am Kassamarkt erforderlich. In den vergangenen Jahren war diese Korrelation auch stets feststellbar. In den letzten Monaten jedoch stand der physische Markt für Raps nicht mehr in Korrelation zum äquivalenten Handelsmonat an der EURONEXT. Es waren teilweise erhebliche Abweichungen der Basiskonvergenz feststellbar, so der Vorsitzende des BVA-Ölsaatenausschusses. Wir konnten feststellen, dass diese Abweichungen darauf zurückzuführen sind, dass die Kontraktdefinition der EURONEXT nicht mehr den Handelsusancen des physischen Marktes entsprechen. Im Börsenkontrakt "Raps" fehlt die Eigenschaft "Nachhaltigkeit", die nunmehr europaweit gesetzlich gefordert wird. Diese Eigenschaft muss schnellst möglich Eingang finden im Börsenkontrakt für Raps.