Dobrindt: „Wir wollen mehr Mobilität schaffen und gleichzeitig den Schienenlärm bis 2020 halbieren. Dazu fördern wir die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investieren in Lärmschutz an Strecken und verschärfen die Vorschriften. Mit dem Fahrverbot für laute Güter-wagen setzen wir einen zusätzlichen Anreiz, Altfahrzeuge umzurüsten und schützen die Anwohner von Güterverkehrsstrecken wirksam vor Schienenlärm. Damit schaffen wir zudem mehr Akzeptanz für den Schienengüterverkehr."
Kernpunkte des Gesetzes:
- Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen.
- Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist.
- Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen.
- Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vor-schriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.