Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 717704

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 10117 Berlin, Deutschland http://www.bmel.de
Ansprechpartner:in Pressestelle +49 30 185293174
Logo der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Hans-Joachim Fuchtel: "Was wir jetzt brauchen ist eine solide Arbeit aller Beteiligten"

Parlamentarischer Staatssekretär Fuchtel warnt vor vorschnellen Entscheidungen

(lifePR) (Berlin, )
Am morgigen Mittwoch informiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Kabinett über die Möglichkeit der Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Tierfütterung (Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung) und den Zwischenstand zum Bund-Länder-Treffen.

Dazu macht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel deutlich:

„Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt. Dennoch dürfen wir nicht unüberlegt handeln, sondern müssen aufgrund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden.“

Hintergrund:

Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht veröffentlicht wird.

Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kommt es vermehrt zu Futterknappheit bei den viehhaltenden Betrieben gekommen.

Website Promotion

Website Promotion

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Am morgigen Mittwoch informiert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner das Kabinett über die Möglichkeit der Nutzung von ökologischen Vorrangflächen zur Tierfütterung (Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung) und den Zwischenstand zum Bund-Länder-Treffen.

Dazu macht der Parlamentarische Staatssekretär Hans Joachim Fuchtel deutlich:
„Die anhaltende Trockenperiode ist für die Landwirte eine große Herausforderung. Vor allem für die viehhaltenden Betriebe, denen in manchen Regionen das Futter für ihre Tiere fehlt. Dennoch dürfen wir nicht unüberlegt handeln, sondern müssen aufgrund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden.“

Hintergrund:

Am Montag, dem 13.08.2018, fand ein zweites Bund-Länder-Treffen zur Dürreperiode in Berlin statt. Die Länder meldeten im Vorfeld Schadenseinschätzungen und Hilfsprogramme. Endgültige Zahlen zu den Ernteeinbußen werden aber erst Ende August vorliegen, wenn der Erntebericht veröffentlicht wird.
Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit kommt es vermehrt zu Futterknappheit bei den viehhaltenden Betrieben gekommen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.