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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ein Jahr nach der EHEC-Epidemie sind Verbraucher in Deutschland besser vor Lebensmittelinfektionen geschützt

(lifePR) (Berlin, )
Als Konsequenz aus der EHEC-Epidemie im Frühjahr 2011 in Deutschland hat das Bundesverbraucherministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Krankheiten zu schützen, die durch Lebensmittel übertragen werden können. Strengere Hygienevorschriften bei der Herstellung, engmaschigere amtliche Kontrollen und neue Strukturen des Krisenmanagements sollen die Lebensmittel in Deutschland künftig noch sicherer machen.

Der EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 war der größte bakterielle Ausbruch mit Escherichia coli, den es seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gegeben hat, und einer der größten EHEC/HUS-Ausbrüche weltweit. Durch EHEC verstarben während des Ausbruchs in Deutschland 53 Menschen, 3842 Menschen erkrankten, zum Teil sehr schwer.

In der Vergangenheit konnten laut Bundesinstitut für Risikobewertung rund 75 Prozent aller EHEC-Fälle in Deutschland nicht aufgeklärt werden. Ein Hauptgrund ist, dass Lebensmittel, die als Überträger in Verdacht gerieten, zum Zeitpunkt der Erkrankungen und späteren Untersuchungen oft schon verbraucht waren. Im Fall der schweren Epidemie 2011 ist es durch intensive Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Behörden gelungen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache zu identifizieren: Bockshornkleesamen aus Ägypten sowie Sprossen und Keimlinge, die daraus gezogen wurden.

Strengere Hygienevorschriften:

Um weitere EHEC-Infektionen zu vermeiden, war ein EU-weites Einfuhrverbot von bestimmten Samen und Sprossen aus Ägypten verhängt worden, das bis in das Jahr 2012 reichte. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission mit Unterstützung von Deutschland vier neue Regelungen erarbeitet, um zukünftig eine bestmögliche Qualität von Sprossen zu garantieren. Die Details dieser Regelungen werden derzeit mit den 27 Mitgliedstaaten beraten.

Dabei werden folgende Ansätze verfolgt:
- Schärfere Hygieneanforderungen für Sprossenbetriebe: Unter anderem sollen die Hygienebestimmungen für die Räume und die Ausstattung der Betriebe präzisiert werden und strengere Anforderungen für die Bewässerung sowie Vorschriften zur Kühlung der Sprossen festgelegt werden. Das Bundesverbraucherministerium hat sich auf europäischer Ebene ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass für Sprossenbetriebe eine Zulassungspflicht eingeführt wird. Auch dieser Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission aufgegriffen.
- Neues Lebensmittelsicherheitskriterium für Sprossen: Künftig müssen Hersteller von Sprossen ihre Produkte regelmäßig auf das Vorkommen von EHEC untersuchen, bevor sie in den Verkauf gelangen.
- Verbesserung der Rückverfolgbarkeit: Zusätzlich soll in der gesamten EU ein Kontrollsystem etabliert werden, um Warenströme und Lieferwege von Sprossen schnell und präzise zurückverfolgen zu können.
- Strengere Einfuhrvorschriften: Sprossen und Samen für die Sprossenproduktion aus Drittländern dürfen zukünftig nur dann in die EU eingeführt werden, wenn mit einem Zertifikat nachgewiesen werden kann, dass bei der Produktion die europäischen Hygienestandards eingehalten wurden.

Generell gilt: Lebensmittel, die besonders leicht verderben und ein erhöhtes mikrobielles Risiko mit sich bringen, müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt und auf ihrem Weg zum Verbraucher besonders intensiv kontrolliert werden. Bei einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch ist es entscheidend, die Quelle der Infektion schnell zu identifizieren und die betroffene Ware rasch vom Markt zu nehmen. Das Bundesverbraucherministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um eine schnelle und effiziente Kommunikation aller beteiligten Behörden zu garantieren. Die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sehen zum Beispiel neue Meldepflichten und kurze Meldewege vor, sowie eine verbesserte Aufklärung des Personals, das gewerbsmäßig mit Sprossen, Keimlingen und Sprossensamen umgeht. Diese Gesetzesvorhaben befinden sich aktuell in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.

Amtliche Kontrollen:

Alle Lebensmittelhersteller in der Europäschen Union sind verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherzustellen. Sie müssen gegenüber den Behörden jederzeit belegen können, von wem sie welche Waren erhalten haben und an wen sie welche Lebensmittel weitergegeben haben. Die Rückverfolgung von Sprossen und Saaten im Zusammenhang mit dem EHEC-Ausbruch 2011 in Deutschland hat gezeigt, dass vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben Verbesserungsbedarf bei den Rückverfolgbarkeitssystemen besteht. Aus diesem Grund werden im Rahmen des "Bundesweiten Überwachungsplans 2012" die Rückverfolgbarkeitssysteme kleiner und mittlerer Betriebe bundesweit auf die unverzügliche und vollständige Verfügbarkeit der Daten bzw. Dokumente, überprüft.

Ferner wird im Rahmen des jährlichen Zoonosenmonitorings im Jahr 2012 die Häufigkeit des Vorkommens von EHEC und anderer Krankheitserreger in verschiedenen Salatsorten in Deutschland untersucht. Das Zoonosenmonitoring liefert statistisch repräsentative Daten über das Vorkommen wichtiger Krankheitserreger in Lebensmitteln. Auf Grundlage dieser Daten können weitergehende Schlussfolgerungen auf das Vorkommen bestimmter Krankheitserreger in der Lebensmittelkette gezogen werden.

Neue Strukturen des Krisenmanagements:

Bundesverbraucherministerin Aigner hat den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bereits nach dem Dioxin-Fall Anfang 2011 gebeten, die komplexen Strukturen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland zu überprüfen. Das daraufhin erstellte Gutachten des Bundesrechnungshofes hat sich auch intensiv mit der Bewältigung der EHEC-Epidemie befasst und das Bundesverbraucherministerium in seiner Haltung bestätigt, dass in einigen Bereichen Handlungsbedarf besteht - sowohl bei den Überwachungsstrukturen in den Ländern als auch beim Bund. Der Bundesbeauftragte weist unter anderem auf die Pflicht der Länder hin, ausreichend Personal und finanzielle Mittel für die Lebensmittelüberwachung zur Verfügung zu stellen und rät, die Krisenkommunikation zu bündeln. Die am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin etablierte "Task Force", die zur Aufklärung der EHEC-Epidemie erstmalig in Deutschland eingesetzt wurde und aus Spezialisten von Bund, Ländern und EU bestand, hat laut Bundesrechnungshof erfolgreich gearbeitet. Bei künftigen Lebensmittelkrisen empfiehlt der Bundesbeauftragte einen nationalen Krisenstab einzusetzen, der über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um schnell agieren und die Informationen für die Öffentlichkeit bündeln zu können.

Die Einrichtung einer Task Force mit Experten aus den Ländern, von Bund und der EU war auch aus Sicht des Bundesverbraucherministeriums erfolgreich und soll künftig ein fester Bestandteil des Krisenmanagements werden. Bei den Ermittlungen zur Aufklärung der EHEC-Epidemie arbeitete die Task Force wie eine Sonderkommission der Polizei und konzentrierte sich auf die Untersuchung bestimmter Ausbruchs-Cluster, wie etwa die Erkrankungen im Umfeld eines Lübecker Restaurants oder den Aufenthalt einer ausländischen Reisegruppe in Norddeutschland. Anhand der dokumentierten Warenströme konnten rasch Knotenpunkte identifiziert werden, die mit dem Ausbruchsgeschehen in Zusammenhang standen. Stündlich kamen immer mehr Einzeldaten zusammen - sowohl auf der medizinischen Seite, als auch bei den Lebensmittelbehörden der Länder. Viele tausende Mosaiksteine, die von den Experten erfolgreich zu einem Gesamtbild zusammengefügt wurden. Es ist nun geplant, am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin die notwendigen Strukturen einzurichten, damit die Task Force jederzeit einsatzbereit ist.

Die Gespräche des Bundesverbraucherministeriums mit den zuständigen Länderbehörden sind bereits weit fortgeschritten. Es ist geplant, eine gemeinsame Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern im Ereignis- und Krisenfall und zur Bildung einer "Task Force Lebensmittelsicherheit" im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz im Herbst 2012 zu beschließen.

Die EHEC-Epidemie hat gezeigt: Bund und Länder haben gemeinsam entschlossen gehandelt und ein für Deutschland bisher einmaliges Ausbruchsgeschehen durch einen seltenen, aggressiven Krankheitserreger, der über Lebensmittel übertragen werden kann, erfolgreich bewältigt.
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