Ein aufmerksamer Zöllner erkannte Ende 2010 den auf einem Flyer einer Lotteriegesellschaft abgebildeten Gewinner einer 10-Jahres-Rente. Dieser Mann war dem Zoll bereits aus früheren Betrugsverfahren bekannt.
Eine Anfrage beim zuständigen Jobcenter ergab, dass der Mann immer noch Arbeitslosengeld bekam und der Gewinn nicht angezeigt wurde.
Der Beschuldigte gab an, dass das Foto auf dem Flyer lediglich zu Werbezwecken gemacht wurde, er aber kein Gewinner sei. Dieser Aussage widersprach allerdings die Lotteriegesellschaft. Dem Beschuldigten wurden anstelle einer monatlichen Rentenzahlung einmalig 100.000 Euro ausbezahlt.
Diesen Gewinn hat er der Arbeitsagentur nicht angezeigt.
Somit war klar, dass der Lotteriegewinner Monate lang zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von mehr als 6.600 Euro erhalten hat. Diesen Betrag muss er nun zurückzahlen. Die Freiheitsstrafe wurde aufgrund der Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.