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Bundesagentur für Arbeit

Von der Stempelbude zur modernen Dienstleistungsbehörde

10. März 2017: 65 Jahre Bundesagentur für Arbeit (BA)

(lifePR) (Nürnberg, )
Am 10. März 1952 ist die BA in ihrer heutigen Form entstanden – mit dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mit Sitz in Nürnberg. Seitdem arbeiten in Deutschlands größter Behörde tausende Mitarbeiter, um Soziale Sicherung zu gewährleisten sowie Menschen und Arbeit zusammenzubringen.
 
„Seit 65 Jahren hat die BA den Auftrag auch Menschen in Arbeit zu bringen. Seither gab es viele Reformen und damit Veränderungen, die in unserer Einrichtung umgesetzt und durch die BA gestaltet wurden. Dabei denke ich neben den zahlreichen Gesetzesänderungen vor allem an den Aufbau der Arbeitsverwaltung in den neuen Ländern – nach der Wiedervereinigung“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit, anlässlich des 65-jährigen Bestehens der BA.
 
Besonders nach dem Fall der Mauer gab es große Herausforderungen, die gemeistert werden mussten. Innerhalb kürzester Zeit musste eine Vielzahl neuer Mitarbeiter für die damaligen Arbeitsämter rekrutiert und ausgebildet werden. Mitarbeiter der Arbeitsämter aus dem alten Bundesgebiet haben als Trainer und Einarbeiter die neuen Mitarbeiter unter schwierigen Bedingungen geschult. Es fehlten Unterrichtsräume, die technische Ausstattung ließ zu wünschen übrig, es gab kaum Vordrucke, keine Computer und kaum Telefone. Die Perfektion wurde durch Motivation, Ideenreichtum und Flexibilität ausgeglichen. „In dieser Zeit haben viele arbeitslose Menschen innerhalb kurzer Zeit die Seite am Schreibtisch gewechselt. Es wurde angepackt - nur so konnten die damalige Massenarbeitslosigkeit bewältigt werden“, so Hansen weiter.
 
Nachdem die damaligen Arbeitsämter aufgebaut wurden, die Vermittlung von freien Arbeitsstellen und Menschen in funktionierende Standardprozesse übergegangen ist, löste im Jahr 1998 das Sozialgesetzbuch III das 115-fach geänderte Arbeitsförderungsgesetz ab. 
 
Nachdem die damaligen Arbeitsämter aufgebaut wurden, hat sich die Vermittlung von Menschen und freien Arbeitsstellen verbessert. Im Jahr 1998 löste das Sozialgesetzbuch III das 115-fach geänderte Arbeitsförderungsgesetz ab.
 
Wenige Jahre später fiel der Startschuss zur größten Sozialstaats- und Arbeitsmarktreform – der Agenda 2010. Begriffe wie „Fordern und Fördern“, Eigeninitiative, Bildungsgutscheine, Sanktionen und Mitwirkungspflichten prägten die Diskussion. Als lernende Organisation entwickelte man sich weiter. Man nahm zunehmend die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in den Fokus – um kundenorientierte Dienstleistungen zu erbringen. Dabei gab es im Jahr 2004 bedeutende Namensänderungen - aus der Bundesanstalt für Arbeit wurde die Bundesagentur für Arbeit und aus dem Arbeitsamt wurde die Agentur für Arbeit. Neben dem Namen änderte sich auch die Organisation und Steuerung, indem die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und auch die Arbeitsmarktpartner in den Regionen mehr Entscheidungsspielräume erhielten.
 
Eingangszonen entstanden, Beratungen wurden zunehmend terminiert durchgeführt, Warteschlangen reduzierten sich. Servicecenter wurden eingerichtet und Leistungsanträge immer schneller bearbeitet. Weitere Mitarbeiter wurden eingestellt, um sich noch intensiver um arbeitslose Menschen kümmern zu können.
 
Nach den ersten Hartz-Reformen kam die Bedeutendste - Hartz IV. Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wurden in Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Arbeitsgemeinschaften wurden gegründet und ehemaligen Sozialhilfeempfänger konnten erstmals mit Fördermaßnahmen und Qualifizierungen sowie 1-Euro-Jobs unterstützt werden. Die Arbeitslosigkeit stieg damit statistisch sehr deutlich an, weil sich Sozialhilfeempfänger mit ihren Familienangehörigen arbeitslos melden mussten.
 
Durch eine gute konjunkturelle Entwicklung hat sich in den folgenden Jahren die Arbeitsmarktsituation deutlich verbessert. Immer mehr Betriebe meldeten freie Stellen und besetzten diese mit arbeitslosen Frauen und Männern. Damit hat sich die Arbeitslosigkeit weiter reduziert.
 
Die US-Immobilienkrise beendete die gute Arbeitsmarktentwicklung im Jahr 2008. Die Unternehmer hatten große Auftrags- und Absatzeinbrüche, Arbeitsplätze waren in Gefahr und ein explosionsartiger Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde befürchtet. Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) sicherte tausende von Arbeitsplätzen indem die Regelungen für das Kurzarbeitergeld angepasst wurden und damit der Zugang erleichtert wurde. „Kurzarbeit anstelle Arbeitslosigkeit“ war die Devise.  Das große Plus dabei – nach Abschwellen der Krise konnte die deutsche Wirtschaft sofort durchstarten und sich Wettbewerbsvorteile sichern.
 
Dieser Aufschwung hat viele Jobs geschaffen und den Arbeitsmarkt positiv beeinflusst. „Sachsen hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt. Doch auch nach 65 Jahren BA sehe ich große Herausforderungen, die vor unserer Einrichtung, den Arbeitsmarkt und letztendlich auch vor allen Menschen stehen. Dabei denke ich an die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt und dem Wandel der Arbeit durch die Digitalisierung. Die Anforderungen an jeden einzelnen wachsen,  digitale Kompetenzen steigen, Berufe verändern sich. Um in diesem Wandel mithalten zu können, ist lebenslanges Lernen für uns alle wichtig. Deshalb werden wir auch künftig unsere Angebote für Menschen weiter verbessern und zeitgemäß gestalten“, erklärt Hansen.
 
Neben modernen Dienstleistungen, neuen Online-Angeboten und digitalen Prozessen werden auch mehr Hilfen für Menschen in Beschäftigung angeboten. So berät die Agentur für Arbeit Leipzig seit März 2017 interessierte Menschen – unabhängig ob sie in Arbeit, in Ausbildung oder selbständig sind – zu Themen der Berufsorientierung, Weiterbildung und Qualifizierung. Lebensbegleitende Berufsberatung ist ein neues Gebiet indem sich die BA engagiert, um den Wandel der Arbeit aktiv zu gestalten. 

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