Dazu erklären die beiden Träger der ARGE Leipzig - Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig und Stadt Leipzig:
Die ARGE Leipzig hat in den beiden angesprochenen Jahren gut gewirtschaftet und gute Ergebnisse erzielt und das sowohl in der Arbeitsmarktpolitik als auch in der Leistungsgewährung.
Die ARGE ist in ihrem Wirtschaften zwingend an die Kriterien der Effektivität und Effizienz gebunden. Es geht dabei nicht darum, um jeden Preis Haushaltmittel und dabei im Besonderen die Haushaltmittel des Verwaltungshaushaltes komplett zu verbrauchen.
Die Personalpolitik der ARGE Leipzig ist auf eine stabile und mittelfristige Personalsituation ausgerichtet und nicht davon geprägt, den Personalkörper kurzfristig aufzublähen. Um die Qualität der ARGE Leipzig als kundenorientierter Dienstleister weiterzuentwickeln, wurde in der Vergangenheit trotz nicht in Anspruch genommener Verwaltungsmittel der Stellenplan immer wieder erweitert und an strategisch wichtigen Stellen zusätzliches Personal eingestellt. Die ARGE hat damit die Bearbeitungszeit von Anträgen deutlich verkürzt und liegt stabil unter der von der Bundesagentur für Arbeit geforderten maximalen Bearbeitungsdauer von 14 Tagen.
So benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE seit 2009 nicht länger als 10 Arbeitstage zur abschließenden Bearbeitung von vollständig eingereichten Erstanträgen auf SGB II Leistungen. Folgeanträge werden sogar in weniger als 5 Arbeitstagen bearbeitet.
Auch bei der Bearbeitung von Widersprüchen haben die Aufstockung des Personals und die Veränderung in der Arbeitsorganisation zu einer deutlichen Verbesserung geführt.
Die beiden Träger der ARGE Leipzig stimmen überein, dass eine kontinuierliche und nachhaltige Personalentwicklung zu einer Weiterentwicklung der Qualitätsstandards beitragen wird. Nicht jede quantitative Aufstockung des Personals führt unmittelbar zu den gewünschten Ergebnissen. Vielmehr gilt es, durch engagiertes und qualifiziertes Personal die Betreuung der Kundinnen und Kunden der ARGE weiter zu verbessern. Dies geschieht immer unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
In Zeiten immer knapper werdender finanzieller Ressourcen ist die Nichtinanspruchnahme von Verwaltungsmitteln deshalb durchaus Beleg für eine schlanke und effiziente Verwaltung.