Grundsätzlich ist die Frage, wer statistisch als arbeitslos gezählt wird, gesetzlich geregelt. Danach ist arbeitslos, wer keine Arbeit hat und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, beispielsweise wegen der Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme, wird nicht als arbeitslos gezählt. Dies gilt für alle Altersgruppen.
Die BA erfasst allerdings auch die Menschen, die zwar statistisch nicht als arbeitslos gelten, aber dennoch keine Beschäftigung haben. Diese Gruppe zeigt zusammen mit den (statistisch gezählten) Arbeitslosen das Ausmaß der Unterbeschäftigung. Über diese Unterbeschäftigung schafft die BA in der monatlichen Arbeitsmarktberichterstattung jederzeit völlige Transparenz. "Report Mainz" deckt daher nicht etwa einen Skandal auf, sondern versucht den Unterschied zwischen statistischer Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zu skandalisieren.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.