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BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert Pflegereform scharf

Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner reine Schönfärberei

(lifePR) (Bonn, )
Der BIVA-Pflegeschutzbund zeigt sich empört über das, was von der versprochenen Pflegereform übriggeblieben ist. Es gebe zwar Verbesserungen bei der Bezahlung der Pflegekräfte – allerdings voll zu Lasten der Betroffenen. „Die vermeintlichen Entlastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sind reine Schönfärberei“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor.“

Geplant ist eine zeitlich gestaffelte, prozentuale Erleichterung bei den Eigenanteilen. Doch diese werde kaum spürbar bei den Betroffenen ankommen. Schließlich könne von der 25-prozentigen Absenkung des Eigenanteils ab dem zweiten Jahr im Pflegeheim nur noch die Hälfte der Pflegeheimbewohner profitieren – denn die andere Hälfte stirbt statistisch gesehen bereits im ersten Jahr. Ursprünglich wurde eine tatsächliche Deckelung der Eigenanteile auf 700 € in Aussicht gestellt.

„Im Gegenteil erwarten wir explodierende Eigenanteile für die nächsten Jahre durch die geplante Tarifbindung für Pflegekräfte“, so Stegger. „Natürlich müssen Pflegekräfte angemessen bezahlt werden und gute Arbeitsbedingungen haben, damit sie die Pflegebedürftigen optimal versorgen können“, so Stegger. „Aber faire Löhne dürfen nicht auf dem Rücken und ausschließlich aus dem Portemonnaie der Bewohnerinnen und Bewohner finanziert werden“.

Prekär sei die Lage schon jetzt. Auch ohne die Tarifbindung steigen die Eigenanteile seit Jahren kontinuierlich um etwa 8 bis 10 Prozent jährlich an. Flächendeckende Tariflöhne dürften diese Entwicklung stark beschleunigen. Von der versprochenen Pflegereform ist so gut wie nichts übriggeblieben, resümiert Stegger: „Pflegebedürftigkeit kann sich kaum noch jemand leisten. Sie ist für immer mehr Betroffene der Weg in die Sozialhilfe.“

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert weiterhin eine echte Pflegereform mit einer Deckelung des Eigenanteils im Sinne eines „Sockel-Spitze-Tausches“.

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