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Sollten Sie ein Abfindungsangebot annehmen?

(lifePR) (Utting, )
Häufig bieten Unternehmen eine Abfindung an, wenn Beschäftigte freiwillig gehen und auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Sie erkaufen sich damit schnelle Rechtssicherheit. Doch Vorsicht: Unterschreiben Angestellte einen Aufhebungsvertrag, sind in der Regel alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten. Sie sollten also genau lesen und verstehen, was Sie unterschreiben. Lassen Sie einen Anwalt prüfen, ob das Angebot für Sie die beste Option ist. Oft ist bei einer Klage eine höhere Abfindung drin. 

“Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es aber nicht”, sagt Arbeitsrechtler Görzel. Mit einer Ausnahme: Haben Arbeitgeber und Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt, der die besonderen Umstände der betriebsbedingten Kündigungen verbindlich regelt, müssen Firmen eine finanzielle Entschädigung zahlen. In allen anderen Fällen ist eine Abfindung Verhandlungssache. “Pokern gehört dazu”, weiß der Rechtsanwalt. “Je angreifbarer eine Kündigung ist, desto höher ist auch die verhandelbare Abfindung.” Bei einer Betriebsstilllegung lässt sich meist wenig herausholen, bei Konzernen, die ihre Geschäftsfelder neu sortieren, aber schon. Die gesetzlich vorgesehene Abfindungshöhe von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr spielt in der Praxis keine Rolle, denn sie liegt oft weit unter den vor Gericht erzielten Abfindungen. Diese reichen auch schon mal bis zu 2,5 Monatsverdiensten oder mehr pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind anteilig miteinzurechnen. Letztlich kommt es auf den Preis an, ob Mitarbeitende ein Abfindungsangebot annehmen. Wer eine neue Stelle hat, kann das Geld bedenkenlos mitnehmen.

Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel

Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270

Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html
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