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Immobilientausch – wie geht man vor?

(lifePR) (Utting, )
Je nachdem, wie Ihr Kaufwunsch konkret aussieht, könnte auch ein Immobilientausch für Sie infrage kommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzen und die Immobilie des potenziellen Tauschpartners für Sie infrage kommt.

Findet sich in Ihrem Umfeld jemand, dessen Immobilie zu Ihren Vorstellungen passt – und umgekehrt auch Ihre Immobilie zu den Vorstellungen dieser Person –, können Sie auf diesem Wege die Maklergebühren sparen. Kostet das Tauschobjekt beispielsweise 400.000 Euro, sparen Sie je nach Standort bis zu 14.280 Euro beziehungsweise 3,57 Prozent an Erwerbsnebenkosten. Deutlich weniger Erwerbsnebenkosten fallen zudem an, wenn Sie innerhalb der Verwandtschaft ersten Grades tauschen – beispielsweise Eltern mit ihren Kindern oder Großeltern mit den Enkeln. In diesem Fall entfällt nämlich die Grunderwerbsteuer, die – je nach Bundesland – bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Im Beispielfall läge die Ersparnis bei bis zu 26.000 Euro.

Die Crux dieses Modells besteht darin, geeignete Tauschpartner zu finden. Hierfür können Sie beispielsweise Aushänge in Ihrer Wunschumgebung machen, Ihr Gesuch in sozialen Netzwerken posten oder Portale wie Kleinanzeigen nutzen.

Wichtig zu wissen: Bis auf die Maklercourtage fallen alle üblichen Kaufnebenkosten an. Wirklich sparen können Sie bei dieser Form des Immobilienkaufs nur, wenn sich die Tauschimmobilie in einer günstigeren Lage befindet oder deutlich weniger Wohnfläche bietet. Denkbar wäre beispielsweise, dass ältere Menschen ihr zu groß gewordenes Haus am Stadtrand gegen eine kleinere Wohnung in zentralerer Lage tauschen.

Da Tauschverträge nicht sehr verbreitet sind, müssen Sie sich gegebenenfalls intensiver nach einem Notariat umsehen, das Erfahrung mit dieser Form des Immobilienerwerbs hat. Ein wichtiger Punkt im Tauschvertrag ist die Regelung des Wertausgleichs bei unterschiedlich hohen Objektwerten.

Biallo-Tipp: Einige Makler bieten die Vermittlung von Tauschpartnern an. Das erhöht zwar die Wahrscheinlichkeit, einen passenden Tauschpartner zu finden, verringert jedoch die Ersparnis bei den Erwerbsnebenkosten – oder lässt sie ganz entfallen.

Von Claudia Lindenberg

Verwendete Quellen:
www.immobilienscout.de
www.bsb-ev.de
www.erbbaurechtsverband.de

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