Der große Vorteil des Hauskaufs mit Erbbaurecht besteht im deutlich geringeren Eigenkapitalbedarf für die Finanzierung. Sie haben also durchaus eine Chance auf ein Haus, wenn Ihr Einkommen für die laufende Finanzierung samt Erbbauzins ausreicht, Sie aber nicht genug Eigenkapital für den Hauskauf ohne Erbbaurecht vorweisen können. Der Grund: Für das Grundstück zahlen Sie keinen Kaufpreis, sondern entrichten monatlich den sogenannten Erbbauzins.
Dieser beläuft sich üblicherweise auf zwei bis sechs Prozent des Grundstückswerts pro Jahr und kann bei einer Wertsteigerung des Grundstücks auch angepasst werden, wobei der Gesetzgeber eine Begrenzung vorsieht: So darf der Erbbauzins nur alle drei Jahre erhöht werden. Der Vorteil bei der Finanzierung zeigt sich vor allem bei hohen Grundstückspreisen und hohen Bauzinsen, da Sie dann besonders viel im Vergleich zur Grundstücksfinanzierung einsparen. Gleichwohl sollten Sie bei dieser Form des Hauskaufs nicht vergessen, dass die monatlichen Kosten für den Hauskauf durchaus in ähnlicher Höhe wie bei einer Finanzierung eines Hauses samt Grundstück ohne Erbbaurecht anfallen können.
Diesem großen Vorteil bei der Finanzierung stehen jedoch auch einige Nachteile gegenüber:
- Erbbauzinsen fallen dauerhaft an:
- Kein Anspruch auf Verlängerung des Erbbauchrechtsvertrags:
- Beschränkungen beim Haus:
- Verkauf könnte sich je nach Restlaufzeit des Erbbaurechts schwierig gestalten:
Wichtig zu wissen: Aufgrund der besonderen Rechtskonstruktion machen Banken bei der Baufinanzierung strenge Vorgaben. So muss die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags bei mindestens 40 Jahren oder mehr liegen, zudem fordern manche Banken eine Tilgung des Kredits innerhalb der letzten 15 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrags. Mitunter schauen Banken auch beim Erbbaurechtsgeber genauer hin und finanzieren nur, wenn es sich um Kommunen oder Kirchen – und nicht um Privatpersonen – handelt.
Biallo-Tipp: Umfassende Informationen zum Thema Erbbaurecht finden Sie in unserem Ratgeber „Eigenheimerwerb mit Erbbaurecht – was ist das?“.
Von Claudia Lindenberg
Verwendete Quellen:
www.immobilienscout.de
www.bsb-ev.de
www.erbbaurechtsverband.de